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Frankreich Verpackungsgesetz – die neuesten Entwicklungen

Ergänzend zu unserem letzten Newsletterartikel vom 23.03.2021 finden Sie nachfolgend Neuigkeiten bezüglich der französischen Verpackungsverordnung, da kürzlich ein neues Dekret veröffentlicht worden ist.

Ergänzend zu unserem letzten Newsletterartikel vom 23.03.2021 finden Sie nachfolgend Neuigkeiten bezüglich der französischen Verpackungsverordnung, da kürzlich ein neues Dekret veröffentlicht worden ist.

Das Dekret vom 29.06.2021 beinhaltet zusätzliche Regelungen zur Verwendung des Triman-Symbols sowie zur neuen harmonisierten Sortierinformationsrichtlinie.

Die Entscheidung des französischen Staatsrats über das Verbot des Grünen Punkts steht hingegen derzeit noch aus. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie jedoch wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

Zusätzliche Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Sortierinformation

Die Veröffentlichung der neuen Sortierinformation (Info-tri) verzögert sich ein weiteres Mal. Die französische Regierung prüft derzeit die von den französischen Rücknahmesystemen eingereichten Vorschläge hierzu. Die französischen Verpackungsrücknahmesysteme rechnen mit einer Veröffentlichung im November 2021.

Die verpflichtende Anzeige des Triman-Symbols mit der jeweiligen Sortierinformation auf allen Haushaltsverpackungen zum 01.01.2022 wird beibehalten, allerdings ist in der Verordnung eine einjährige Übergangsfrist nach Bekanntmachung der Sortierinformationen erwähnt. Zusätzlich zur zuvor genannten Übergangsfrist profitieren Hersteller von einer weiteren sechsmonatigen Übergangsfrist für all jene Waren, die vor der Umsetzung des Gesetzes produziert wurden.

Wenn die neue harmonisierte Sortierinformation beispielsweise im November 2021 freigegeben wird, sind Sie ab November 2022 verpflichtet, das Triman-Symbol zusammen mit den Sortierinformationen anzubringen.

Alle Verpackungen, die vor November 2022 produziert wurden, können dann aufgrund der Übergangsfrist noch bis Mai 2023 auf den Markt gebracht werden.

Die Dematerialisierung des Triman-Symbols und der Sortierinformation ist in besonderen Fällen erlaubt

Wie im französischen Kreislaufwirtschaftsgesetz (AGEC) erwähnt, müssen das Triman-Symbol und die Sortierinformation auf der Verpackung selbst angebracht werden. Ausnahmen werden für Glasbehälter (vollständig ausgenommen) und Verpackungen von kleiner Größe gemacht. Nachfolgend finden Sie die zwei Ausnahmefälle für kleine Verpackungen:

  • Die Dematerialisierung der Sortierinformation ist möglich, wenn die Oberfläche der größten Seite der Verpackung zwischen zehn und zwanzig Quadratzentimetern groß ist. Das Triman-Symbol jedoch bleibt auf dem Produkt der Verpackung obligatorisch.
     
  • Die Dematerialisierung des Triman-Symbols und der Sortierinformation ist möglich, wenn die Oberfläche der größten Seite der Verpackung weniger als zehn Quadratzentimeter groß ist und wenn kein anderes Dokument mit dem Produkt geliefert wird.

Zusatz: Es ist erlaubt, das Triman-Symbol und die Sortierinformation mit einem Aufkleber auf der Verpackung anzubringen.

Wir werden Sie selbstverständlich über die anstehenden Entscheidungen, welche weitere Auswirkungen auf Ihre Pflichten als Hersteller von Verpackungen in Frankreich haben könnten, auf dem Laufenden halten.

Sollten Sie eine Registrierung in Frankreich als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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