Im Juli haben die französischen Verpackungsrücknahmesysteme ihren Vorschlag für die Sortierinformationsrichtlinien den französischen Behörden vorgelegt. Die französische Regierung hat diesem Vorschlag am 09.09.2021 ihre Zustimmung erteilt. Diese Entscheidung erlaubt den Rücknahmesystemen, ihre endgültige Version der harmonisierten Sortierinformationsrichtlinien zusammen mit einem Nutzerhandbuch sowie allen technischen Anforderungen zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung ist für den 27.09.2021 angesetzt.
Sobald wir diese Details erhalten haben, werden wir sie Ihnen zukommen lassen, damit Sie Ihre Verpackungen entsprechend anpassen können.
Übergangsfrist
Wie in unserem letzten Newsletterartikel erklärt, tritt die Pflicht zur Anbringung des Triman Symbols zusammen mit der Sortierinformation am 01.01.2022 in Kraft und muss spätestens bis zum 09.03.2022 umgesetzt werden. Um den Herstellern jedoch Zeit zu geben, ihre Verpackungen anzupassen, wird wie angekündigt eine Übergangsfrist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Freigabe der Sortierinformation durch die französische Regierung gewährt. Das bedeutet, dass die Sortierinformation ab 09.09.2022 auf allen Verpackungen angebracht sein muss.
Eine Ausweitung der Frist bis zum 15.06.2023 wird für all diejenigen Verpackungen gewährt, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder importiert wurden, wenn die verpackten Produkte einem weiteren Abfallstrom (WEEE oder Batterien) zuzuordnen sind. Wenn die Produkte nur unter den Verpackungsabfallstrom fallen, ist die erweiterte Frist der 09.03.2022.
Überblick: Sortierinformation bereitgestellt durch Citeo
Citeo (franz. Rücknahmesystem für Verpackungen) stellt einen Überblick über die anstehenden Sortierinformationsrichtlinien bereit. Diese Sortierinformationsrichtlinien müssen auf allen Haushaltsverpackungen angebracht werden und das Triman Logo beinhalten. Der Überblick stellt zwei Beispiele von Verpackungen dar, welche drei mögliche Versionen bieten, aus denen Hersteller für ihre Verpackungen wählen können.
Laut Citeo bieten diese Versionen unterschiedliche Vorteile für die Hersteller:
1) Diese Version ist für den Käufer am informativsten
2) Diese Version bietet eine eindeutige, prägnante Darstellung
3) Die Version ohne Text vermeidet sprachliche Verständnisschwierigkeiten
Die dritte Version eignet sich besonders für nicht-französische Hersteller, die dieselbe Verpackung für ihr Produkt in ganz Europa verwenden. Da diese Version keinen Text beinhaltet, bedarf es keiner Übersetzungen aus der französischen Sprache.
Zusätzliche Sortierinformationsrichtlinien für andere EPR Systeme in Frankreich
Um den neuesten gesetzlichen Anforderungen zu folgen, müssen auch andere Rücknahmesysteme, welche in Frankreich im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zuständig sind, ihre eigene Sortierinformation veröffentlichen. Wir erwarten die endgültige Version der harmonisierten Sortierinformationsrichtlinie, deren Veröffentlichung für den 27.09.2021 geplant ist. Wie gewohnt halten wir Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Sollten Sie eine Registrierung in Frankreich als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.
Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/