Da die einschlägigen Elektrogeräte zur Vertreibung von Maulwürfen etc. Töne absondern, werden sie, gemäß unseren neuesten Informationen von der Stiftung EAR, der Geräteart Unterhaltungselektronik zugeordnet.
Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen werden als Unterhaltungselektronik eingestuft
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation
Tel.: 040/750687-0