Die Erfüllung der Anforderungen von Produktverantwortungs- und Umweltgesetzen beim grenzüberschreitenden Verkauf ist für Vertreiber und Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten besonders schwierig. Die Gründe liegen zum einen in der Komplexität durch die weiter zunehmende Masse an Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen und deren nationalen Umsetzungsvarianten in den EU-Ländern.
Zum anderen bedarf es einer permanent hohen Aufmerksamkeit und Dynamik, um sich den häufigen Änderungen bestehender Vorschriften rechtzeitig anzupassen.
Auf Initiative des VERE-Verbands und der take-e-way GmbH wurde im Januar 2015 eine neue Servicegesellschaft gegründet: Die get-e-right GmbH stellt für ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung den obligatorischen WEEE-Bevollmächtigten in Deutschland und passt damit die Services von take-e-way den neuen gesetzlichen Anforderungen mit Inkrafttreten des neuen ElektroG an.
Internationale Compliance als Mammutaufgabe
Allein die Erfüllung der novellierten WEEE-Richtlinie in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten ist selbst für Unternehmen mit einer eigenen internen Compliance-Abteilung kaum mehr zu organisieren.
Zusammen mit den nationalen Umsetzungen der Batterierichtlinie und der Verpackungsverordnung müssen EU-weit handelnde Hersteller und Vertreiber allein hierfür 84 verschiedene Rechtskonstrukte beachten. Hinzu kommen weitere Vorschriften wie zum Beispiel REACh, RoHS, Produktsicherheitsgesetz, CE-Konformität etc.
Die Sanktionen für nicht oder zu spät erfüllte gesetzliche Anforderungen stellen ein erhebliches Kostenrisiko dar. Selbst generelle Verkaufsverbote können eine Folge sein. Die Compliance-Manager in den Unternehmen haben daher eine enorme Verantwortung und stehen mit dem Berg an Vorschriften oft allein da. Ihre Entlastung ist zur Absicherung eines erfolgreichen Compliance-Managements unbedingt empfehlenswert.
get-e-right stellt Bevollmächtigten in Deutschland und hilft vor Ort
„get-e-right stellt den gesetzlich geforderten Bevollmächtigten für Unternehmen ohne eigene Niederlassung in Deutschland im Sinne der novellierten WEEE-Richtlinie. Neu ist zudem, dass wir mit get-e-right unsere Kunden bereits inhouse, direkt vor Ort bei der Ermittlung und Organisation ihrer Pflichten unterstützen. Dies kommt besonders dann in Betracht, wenn die eigenen Ressourcen ausgebucht oder gar nicht vorhanden sind.“, so Oliver Friedrichs, Geschäftsführer der get-e-right GmbH, heute in Hamburg.
take-e-way bietet EU-weit Registrierung und Bevollmächtigte
„Für alle anderen EU-Länder, in denen keine eigene Niederlassung besteht, stellt take-e-way im Rahmen seines europaweiten Partner-Netzwerks die notwendigen Bevollmächtigten zur Verfügung oder vermittelt hierfür geeignete Organisationen. Damit nehmen wir den Herstellern und Vertreibern auf Wunsch die Suche, Ernennung und die Überwachung der Bevollmächtigten in allen EU-Ländern ab.“, so Oliver Friedrichs weiter.
Über take-e-way
- Gründung 2004 in Hamburg
- Derzeit 31 Mitarbeiter
- Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs
Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.
VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.200 Unternehmen.
Pressekontakt
take-e-way GmbH
Christoph Brellinger
Unternehmenskommunikation
Liebigstraße 64
22113 Hamburg
Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101
http://www.take-e-way.de
presse[at]take-e-way.de