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Produktsicherheitsverordnung Risikoanalyse erforderlich

Gemäß Artikel 9 Nr. 2 müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die die erforderlichen Informationen zum Nachweis der Sicherheit dieser Produkte enthalten.

Die neue Produktsicherheitsverordnung (ProdSVO bzw. GPSR – General Product Safety Regulation) verlangt neben anderen wie der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG oder der EMV-Richtlinie 2014/30/EG eine Risikoanalyse, so dass für fast jedes Produkt eine Risikoanalyse verpflichtend ist.

Die ProdSVO (EU) 2023/988 gilt ab Dezember 2024. Gemäß Artikel 9 Nr. 2 müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die die erforderlichen Informationen zum Nachweis der Sicherheit dieser Produkte enthalten. Die technischen Unterlagen müssen auf einer vom Hersteller durchgeführten internen Risikoanalyse beruhen.

Produktkategorien und Beispiele, für die eine Risikoanalyse erforderlich ist, finden Sie unter: https://www.trade-e-bility.de/leistungen/risikoanalyse/

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