Das Umweltbundesamt (UBA) berichtet, im Rahmen eines Forschungsprojekts die Herausforderungen für verlässliche Umweltinformationen analysiert und die Ergebnisse in einem Bericht veröffentlicht zu haben. Dieser soll Unternehmen dabei unterstützen, irreführende Umweltaussagen, bekannt als Greenwashing, zu vermeiden und Transparenz zu schaffen.
Wichtige Neuerungen für Händler und Hersteller von Produkten:
- Vermeidung irreführender Umweltaussagen: Unternehmen sollten darauf achten, dass Begriffe wie "klimaneutral", "nachhaltig" oder "recycelbar" nicht ohne entsprechende Nachweise verwendet werden. Unzulässige Aussagen können rechtliche Konsequenzen haben.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Es wird empfohlen, klare und überprüfbare Informationen bereitzustellen, um die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen zu erhöhen. Dies fördert das Vertrauen der Verbraucher und schützt vor Vorwürfen des Greenwashings.
- Anpassung an EU-Initiativen: Der Bericht dient als Beitrag zu aktuellen Diskussionen um die EU-Initiativen "Empowering consumers for green transition" und "Green Claims". Unternehmen sollten sich mit diesen Initiativen vertraut machen und ihre Kommunikationsstrategien entsprechend anpassen.
Sofern Sie sich ein detailliertes Bild von Greenwashing machen wollen, empfiehlt sich der trade-e-bility Product Compliance Workshop vom 6. bis 8. Mai 2025 in Frankfurt am Main, der sich intensiv mit dem fairen Verkauf von Waren und Green Claims (BarrierefreiheitsR (EU) 2019/882, Green Claims VO COM/2023/166, unlautere Praktiken VO (EU) 2024/868) auseinandersetzt.
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