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Griechenland: Registrierungspflicht für Verpackungen

Nach L. 4819/2021 Art. 84 Par. 2 sind nun auch nicht-griechische Fernabsatzverkäufer verpflichtet, sich als Hersteller von Verpackungen zu registrieren.

Im Juli ist ein neues Gesetz in Griechenland in Kraft getreten, welches Hersteller von Verpackungen betrifft. In Bezug auf die Vorschriften für Verpackungshersteller ersetzt das Gesetz 4819/2021 das vorangegangene Gesetz 2939/2001 aus dem Jahre 2001.

Wie uns das griechische Rücknahmesystem für Verpackungen bestätigte, betreffen die wesentlichen Veränderungen die erweiterte Herstellerverantwortung von Fernabsatzverkäufern und Onlineplattformen.

Inwiefern sind Hersteller vom neuen Gesetz betroffen?

Nach L. 4819/2021 Art. 84 Par. 2 sind nun auch nicht-griechische Fernabsatzverkäufer verpflichtet, sich als Hersteller von Verpackungen beim zuständigen griechischen Rücknahmesystem zu registrieren. Ohne Sitz in Griechenland muss hierfür außerdem ein Bevollmächtigter bestellt werden.

Muss ich mein Unternehmen registrieren?

Wenn Sie direkt an griechische Endnutzer verkaufen, müssen Sie sich somit nicht mehr nur für WEEE und für Batterien bei den zuständigen Stellen registrieren, sondern auch für Verpackungen. Wenn Sie hierfür die take-e-way-Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie einfach unser Beratungsteam über beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

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