take-e-way hatte 2021 ausführlich über aktuelle Informationen und Hintergründe über die Verwendung des Grünen Punkts bzw. die neuesten Entwicklungen des Verpackungsgesetzes in Frankreich berichtet. Heute wollen wir Sie über die aktuelle Entwicklungen zum Thema informieren.
Wie die Produktkanzlei berichtet, wurden die beiden Ministerialerlasse aus dem Jahr 2020 vom Gerichtshof im Wesentlichen aus verfahrensrechtlichen Gründen für nichtig erklärt, die den Grünen Punkt als verwirrend hinsichtlich der Sortierregeln einstuften bzw. sanktionierten (siehe CE, 30. Juni 2023, Nr. 449.872 – 450.134 – 450.158). Die Begründung des Conseil d’Etat stützt sich auf die Richtlinie (EU) 2015/1535, wonach die Europäische Kommission über jeden Entwurf einer „technischen Vorschrift“, die die Mitgliedstaaten zu erlassen beabsichtigen, informiert werden muss (siehe Art. 5 der Richtlinie).
In der Praxis kann der Grüne Punkt demnach verwendet werden. Dennoch ist anzunehmen, dass die französische Regierung der Kommission ein gut formuliertes Verbot vorlegen wird. Angesichts der aktuellen Situation ist es ratsam, bei Unsicherheit bzgl. der Verwendung des Grünes Punktes eine Prüfung der eignen Produkt- bzw. Verpackungskennzeichnung vorzunehmen zu lassen.
Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.