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Abmahnung durch fehlende Herstellerangabe

Onlinehändler sind verpflichtet, das herstellende Unternehmen sowie dessen Kontaktdaten direkt am Produkt oder auf der Verpackung anzugeben. Andernfalls besteht Abmahngefahr.

Am 13.12.2024 ist die GPSR Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit in Kraft getreten. Wie trade-e-bility berichtete (GPSR Abmahnung möglich) sieht die Novelle des Produktsicherheitsgesetzes, die noch nicht verabschiedet wurde, für Verstöße von Onlinehändlern im Bereich Informationspflichten ein Bußgeld von bis zu 10.000,00 Euro vor.

Wie Onlinehändler News informiert, sind Onlinehändler bereits nach dem aktuellen Produktsicherheitsgesetz dazu verpflichtet, das herstellende Unternehmen sowie dessen Kontaktdaten direkt am Produkt oder (sofern nicht anders möglich) auf der Verpackung anzugeben. Andernfalls besteht die Gefahr einer Abmahnung. In einem vorliegenden Fall waren die Herstellerangaben weder am Produkt selbst noch auf dem zur Verpackung genutzten Folienbeutel angebracht. Auch im Angebot auf Ebay ließen sich die erforderlichen Angaben nicht finden.

trade-e-bility bietet nicht nur pragmatische GPSR Leistungen an sondern hilft Ihnen auch bei Fragen zu Herstellerangaben auf Ihren Produkten und Verpackungen unter 040/750687-300 oder sales@trade-e-bility.de.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

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Christoph Brellinger
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