Der jährliche Erfolgskontrollbericht für Hersteller und/oder Vertreiber von Industriebatterien steht an. Nach den Vorgaben von § 15 Batteriegesetz (BattG) sind Hersteller / Vertreiber von Industriebatterien jährlich bis zum Ablauf des 30. April zur Abgabe eines sogenannten Erfolgskontrollberichts beim Umweltbundesamt verpflichtet.
Wenn Sie take-e-way mit dieser Aufgabe betraut haben, werden wir den Erfolgskontrollbericht für Sie erstellen und an das Umweltbundesamt übermitteln. take-e-way wird dann für Sie die von Ihnen zurückgenommenen Mengen an Industrie-Altbatterien sowie die hieraus erzielten Verwertungsquoten an das Umweltbundesamt melden.
Bitte geben Sie uns Ihre Rückmeldung bis spätestens zum 15.03.2022 an mengenmeldung@take-e-way.de.
Möchten Sie zukünftig unseren Entsorgungs-Service für Industriebatterien nutzen? Informationen hierzu finden Sie hier.
Neben der Abgabe des Erfolgskontrollberichtes sind Hersteller und Vertreiber von Industriebatterien gemäß § 15 (3) BattG ebenfalls dazu verpflichtet, jährlich bis zum Ablauf des 31. Mai die im vorangegangenen Jahr erreichten Verwertungsquoten für ihre Altbatterien auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen Wilhelm Scholz gerne unter mengenmeldung@take-e-way.de zur Verfügung.
Nehmen Sie auch gerne an unserem kostenlosen BattG Webinar am Dienstag, den 08.03.2022 teil. Melden Sie sich gleich hier an: https://register.gotowebinar.com/rt/3089952450139560464