Sind Sie in Italien bei der Compliance-Organisation Consorzio Ecolight angeschlossen? Dann möchten wir Sie darüber informieren, dass, unter Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzesdekrets 188/08 und in Übereinstimmung mit den neuesten Informationen des Nationalen Koordinierungszentrums für Batterien und Akkumulatoren, die Klassifizierung von Industrie- und Fahrzeugbatterien eine Änderung in der Unterteilung innerhalb der Codes 2.3 und 3.3. „Sonstige“ erfahren hat. Dieses wirkt sich jedoch nicht auf den von Ihnen zu leistenden Umweltbeitrag oder auf Ihre Registrierung beim Nationalen Batterieregister in Italien aus.
In Tschechien hat das dort ansässige Rücknahmesystem für Batterien im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes über Altprodukte Nr. 542/2020 zum 1. Januar 2021 nun auch Industrie- und Fahrzeugbatterien neu als Meldekategorien aufgenommen.
Auch in Schweden unterliegen Fahrzeugbatterien der Registrierungspflicht und können ab sofort über unseren Partner gemeldet werden.
Sollten Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen Marie Elfert gerne unter international@take-e-way.de bzw. 040/750687-127 zur Verfügung.