UPDATE: Wie in unserem neuen Artikel zu diesem Thema erwähnt, wurde die gesamte Kennzeichnungspflicht bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Darüber hinaus ist die Möglichkeit der Vermarktung von Lagerbeständen von bereits in Verkehr gebrachten oder etikettierten Erzeugnissen bis zum 01.01.2023 vorgesehen.
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 116/2020 wurde den Herstellern und Vertreibern von Verpackungen in Italien eine strenge Kennzeichnungspflicht auferlegt. Die Auslegung des Dekrets, die von CONAI (dem nationalen Konsortium für Verpackungen) in Form eines Leitfadens bereitgestellt wurde, ist nun auch in deutscher Sprache verfügbar.
Klicken Sie hier für eine ausführliche Auslegung der Umweltkennzeichnungspflicht in deutscher Sprache. (Englische Version finden Sie hier.)
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Einzelheiten der Umweltkennzeichnungspflicht:
- Das Material der Verpackung ist mit dem alphanumerischen Code gemäß der Entscheidung 97/129/EG anzugeben.
- Verpackungen, die für den Endverbraucher (B2C) bestimmt sind, müssen mit Angaben zur getrennten Abfallsammlung, d.h. mit Anweisungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung, gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss in italienischer Sprache verfasst sein. CONAI empfiehlt folgende Formulierung:
Möglichkeit 1
MATERIALFAMILIE + Wortlaut "Raccolta differenziata. Verifica le disposizioni del tuo Comune" [übersetzt: "Getrennte Müllsammlung. Prüfen Sie die Bestimmungen Ihrer Gemeinde."] ODER
Möglichkeit 2
Wortlaut "Raccolta“ + MATERIALFAMILIE. Z.B. Raccolta Plastica [übersetzt als "PLASTIK-Sammlung"]
Um mehr zu erfahren, empfehlen wir Ihnen den Leitfaden zu lesen, in dem Sie detaillierte Informationen und konkrete Beispiele zur Umweltkennzeichnung finden. Wir laden Sie auch ein, zahlreiche FAQs zu diesem Thema zu konsultieren. Sollten Sie die gewünschte Auskunft nicht finden, können Sie Ihre Frage in der Rubrik "Senden Sie Ihre Frage" stellen.
Weiterhin existiert ein interaktives Online-Tool namens e-tichetta, das von CONAI entwickelt wurde, um Unternehmen bei der selbständigen Erstellung ihrer Umweltkennzeichen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, wer von der Umweltkennzeichnungspflicht betroffen ist, können Sie dies hier prüfen.
Bei allgemeinen Fragen zur Umweltkennzeichnungspflicht steht Ihnen Medine Bayram gerne zur Verfügung: Bitte senden Sie Ihre Fragen an international@take-e-way.de.
Sollten Sie eine Registrierung in Italien als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.
Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/