Händler, Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Fahrzeugteilen müssen neben dem Elektrogesetz auch straßenverkehrszulassungsrechtliche Vorschriften beachten.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) leitet Bußgeldverfahren „wegen gewerbsmäßigen Feilbietens von nicht genehmigten Fahrzeugteilen gemäß § 23 Abs. 1 StVG“ (Straßenverkehrsgesetz) gegen Amazon-Verkäufer ein.
In einem entsprechenden Fall, der dem VERE e.V. vorliegt, versendete das Kraftfahrt-Bundesamt einen Äußerungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit, wonach der betroffene Händler „mit der Absicht der Erlangung einer laufenden Einnahmequelle über die Internetplattform www.amazon.de“ mindestens seit 2013 in mehreren Fällen Kennzeichenbeleuchtungen anbot, welche nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
Ordnungswidrigkeiten dieser Art können jeweils mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden oder je nach erzieltem wirtschaftlichen Vorteil dieses Höchstmaß sogar übersteigen.
Der VERE-Verband hilft Ihnen:
Sofern Sie Unterstützung bei der Kennzeichnung Ihrer betroffenen Geräte mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen benötigen, steht Ihnen das Beratungsteam von unserem Partner trade-e-bility GmbH gerne unter 040/75068730-0 oder unter beratung@trade-e-bility.de für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.
Sofern Sie Unterstützung bei Bußgeldverfahren wegen des Verkaufs von nicht genehmigten Fahrzeugteilen gemäß § 23 Abs. 1 StVG benötigen, vermittelt der VERE e.V. Ihnen anwaltliche Hilfe. Christoph Brellinger vom VERE e.V. steht Ihnen hierzu unter 040 / 21 90 10 - 74 oder unter info@vereev.de zur Verfügung.