Die EU-Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch fordert für Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, dass bis zum 12.01.2025 eine Positivliste (EUPL) erstellt wird. Die Federführung liegt bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Zudem sollen Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, mit einer einheitlichen Kennzeichnung versehen werden. Die EU-Kommission hat jetzt beide Umsetzungsprojekte angeschoben. Erste Ergebnisse sollten im 2. Quartal 2024 vorliegen.
Dieses Vorhaben vereinfacht die Vermarktung von Produkten, die in Trinkwasseranlagen Verwendung finden, wie z.B. Rohre und Badarmaturen. Betroffene Wirtschaftsakteure sollten diese Projekte im Auge behalten.
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