Das Portal cnet.com berichtet über einen aktuellen Fall von Produktpiraterie, gegen den der Marktplatzbetreiber Amazon und ein namhafter Outdoor-Grill-Hersteller derzeit vorgehen. Zum Beispiel gefälschte Grillabdeckungen der bekannten Marke werden von Drittanbietern angeboten und nicht vom Hersteller selbst.
Keines der beiden Unternehmen kennt jedoch die wahre Identität der Verkäufer. Die Standorte der Anbieter sind Geschäftsadressen in China, die von den illegal operierenden Verkäufern angegeben wurden, als sie sich bei Amazon anmeldeten.
Daher stehen Online-Marktplätze in der Kritik, Produktpiraten den illegalen Handel mit gefälschten Produkten zu ermöglichen. Einige Plattformen haben sogar besondere Bekanntheit durch den Verkauf von z.B. Marken-Elektronik zu Schnäppchenpreisen erlangt. Ein Infoblatt der Polizei-Gewerkschaft warnt vor solchen vermeitlichen Gelegenheiten: „Markenprodukte zu besonders günstigen Preisen sind höchstwahrscheinlich Fälschungen.“
Konforme Kennzeichnung unterscheidet Qualitätsprodukte
Da Verarbeitungsqualität und Funktionsfähigkeit vom Käufer erst überprüft werden können, wenn das Produkt geliefert wurde, fällt der Produktkennzeichnung zur Unterscheidung zwischen echten und gefälschten Produkten im Online-Handel eine besondere Rolle zu. Kurz: die Qualität und Konformität der Kennzeichnung unterscheidet Qualitätsprodukte von vermeintlich „billiger“ oder sogar gefälschter Ware.
So empfiehlt auch die Gewerkschaft der Polizei Verbrauchern, auf „Rechtschreibfehler oder unsinnige Satzbildungen in den Produkt- und Garantieinformationen“ zu achten. Die Süddeutsche Zeitung berichtete bereits 2018, dass die Verbraucher in der EU mit dem CE-Kennzeichen vertraut sind und erwarten dürfen, dass das Produkt den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entspricht:
„Falsche CE-Kennzeichen erkennt man daran, dass die beiden Buchstaben zu nahe aneinander stehen, der Mittelstrich von dem E zu weit hinaus ragt und rechtsbündig ist. Das echte "CE Kennzeichen" ist abgestimmt und wenn Sie das "C" als Kreis darstellen, dann überschneidet es sich mit dem "E".“ Weiter empfiehlt der Beitrag: „Neben dem Kennzeichen müssen der Firmenname und die Adresse des Herstellers aufgeführt sein. Wenn das nicht der Fall ist, kann man das Ganze gleich an den Händler zurückschicken. Besser: Der Verbraucher sollte es gar nicht erst kaufen.“
Die gesetzeskonforme Produktkennzeichnung ist damit durchaus ein Hinweis auf Originalware. Verschiedene Anlaufstellen für Verbraucher raten generell vom Kauf nicht konform gekennzeichneter Produkte ab.
Für Ihre Fragen zum Thema Produktkennzeichnung steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.
Tipp: Webinar zu den Kennzeichnungsvorschriften für Non-Food-Produkte in der EU
Das kostenlose Live-Webinar beschäftigt sich unter anderem mit der Kennzeichnung von Verpackungen (Schwerpunkt auf Frankreich, Italien, Grüner Punkt und andere Kennzeichnungen), Energielabel, WEEE, Batterien, Produktsicherheit, Spielzeug, CLP, Kennzeichnungen aus Normen. Um die Themen unseren in- und ausländischen Kunden präsentieren zu können, findet das Webinar in englischer Sprache statt. Empfehlen Sie es daher auch gerne Ihren ausländischen Partnern weiter. Das Webinar findet am Dienstag, den 30.11.2021 ab 09.00 Uhr statt.