Wie bei trade-e-bility nachzulesen, wird bei nahezu jeder Überwachungsmaßnahme der Marktaufsicht für CE-gekennzeichnete Produkte nach der notwendigen Konformitätserklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers gefragt. Sind Sie selbst Hersteller oder Importeur Ihrer Produkte, so müssen Sie in dem Fall die Konformitätserklärung erstellen und unterzeichnen. Regelmäßig erreichen uns Anfragen zur Vorbereitung einer CE-Konformitätserklärung.
Fragen zur EU-Konformitätserklärung? Das trade-e-bility Beratungsteam steht Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.