Die Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnung von Produkten ist für deren Vermarktung von hoher Bedeutung. Ist sie doch die nach außen hin transparenteste Aussage zum Produkt, sichtbar für Kunden, Marktaufsichtsbehörden, Zoll und Marktbegleiter.
Zeigen sich hier Mängel, kann es zu hohen eigenen Verlusten, Bußgeldzahlungen, Strafbewährungen oder Abmahngebühren kommen.
Mit der neuen Marktüberwachungs-Verordnung, die vollumfänglich ab dem 17.07.2021 in Kraft tritt, werden zudem die Produktverantwortlichkeiten für Marktteilnehmer wie Fulfilmentdientsleister erweitert und die Marktüberwachung als solche verbessert.
Wird vom Produktverantwortlichen ein Kennzeichnungsfehler seines Produktes bemerkt, so hat das tiefgreifende Folgen für die weitere Vermarktung seines Produkts. Für ihn sind aber oft die möglichen Optionen und die daraus folgenden Konsequenzen vor diesem komplexen Hintergrund nicht übersehbar.
Die Betroffenen sollten in diesen Fällen keinesfalls ad hoc Maßnahmen ergreifen sondern sich zunächst umfassend informieren.
trade-e-bility berät betroffene Marktteilnehmer wie Hersteller, Importeure oder Fulfilmentdienstleister, um in solchen Fällen die richtige Entscheidung zu treffen.
Sollten Sie eine Registrierung als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.
Für tiefergehende Beratung zum Thema Produktkennzeichnungspflichten stehen wir Ihnen gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung .
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