Wie der Umweltruf/Europaticker berichtet, stieg die Anzahl der Folgemaßnahmen von Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem wie Rückrufaktionen oder die Vernichtung von Produkten gegenüber dem Vorjahr um 10 Prozent auf 4.477. Die Zahlen hat die Europäische Kommission am Dienstag in Brüssel vorgestellt.
Mit dem sogenannten „Schnellwarnsystem“ will die Kommission den Verkauf gefährlicher Produkte auf dem Markt verhindern bzw. einschränken. Aus dem jüngsten Bericht geht hervor, dass die Zahl der aufgrund einer Warnmeldung ergriffenen behördlichen Maßnahmen von Jahr zu Jahr zunimmt. So lag die Zahl der im Jahr 2019 getätigten Warnmeldungen bei 4.477 gegenüber 4.050 Warnmeldungen im Jahr 2018.
Laut Aussagen von EU-Justiz- und Verbraucherkommissar Didier Reynders steht das Schnellwarnsystem 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung, wodurch ein kontinuierlicher Informationsfluss und die Sicherheit unseres Binnenmarkts gewährleistet bleibt. Darüber hinaus arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten verstärkt an der Prüfung von Produkten.
Im Jahr 2019 tauschten Behörden aus 31 am Schnellwarnsystem teilnehmenden Ländern (EU-Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich, Norwegen, Island und Liechtenstein) über das System 2.243 Warnmeldungen zu gefährlichen Produkten aus, was zu 4.477 Folgemaßnahmen führte. Dies entspricht einem Anstieg um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr und um 63 Prozent seit 2015. Die ergriffenen Maßnahmen reichen von der Rücknahme oder Vernichtung von Produkten durch Händler und Einzelhändler, noch bevor sie überhaupt die Verbraucher erreichen, bis hin zum Rückruf unsicherer Produkte.
Dem Bericht zufolge war Spielzeug die Produktkategorie mit den meisten Warnmeldungen, unter anderem gefolgt von Elektrogeräten und -zubehör. Bekleidung, Textilien und Modeartikel sowie Babyartikel und Bedarf für Kinder wiesen ebenfalls eine hohe Zahl von Warnmeldungen auf.
Die Kommission hat Dienstag auch die Ergebnisse der koordinierten Maßnahmen zur Produktsicherheit (CASP) veröffentlicht. In diesem Rahmen waren 652 von den Mitgliedstaaten ausgewählte Produkte gemeinsam von der Europäischen Kommission und europäischen Behörden auf ihre Sicherheit getestet worden.
Die Kommission wird das Instrumentarium des Schnellwarnsystems weiter modernisieren, um die Verbraucher dazu anzuhalten, die Warnmeldungsdatenbank abzufragen und sichere Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch die Aktualisierung der Website für Verbraucher und Unternehmen sowie des speziellen Instruments, das von den Mitgliedstaaten für die Übermittlung von Warnmeldungen verwendet wird.
Die koordinierten Maßnahmen zur Produktsicherheit werden jedes Jahr organisiert. Die diesjährigen Maßnahmen (CASP2020) setzten zu Jahresbeginn ein. Sie umfassen die Prüfung von Produkten (wie Spielzeug, Schmuck, Outdoor-Spielgeräte, Kabel, kleine Küchenheizgeräte, Babynester und Autokindersitze), Risikobewertung, Online-Marktüberwachung, Zusammenarbeit mit dem Zoll, Erhebung von Verletzungs- und Unfalldaten und Kommunikationskampagnen. Die Prioritäten für die nächstjährigen koordinierten Maßnahmen zur Produktsicherheit (CASP2021) werden derzeit festgelegt.
Über das Schnellwarnsystem können seit 2003 Informationen über gefährliche Non-food-Erzeugnisse, die in Europa vom Markt genommen bzw. zurückgerufen wurden, schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. Auf diese Weise können in der gesamten EU geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden.
Für das Schnellwarnsystem wurde eigens die Website „Safety Gate“ eingerichtet, auf der die Warnmeldungen der am System beteiligten nationalen Behörden wöchentlich aktualisiert werden. Dank der Modernisierung des Systems können spezifische Warnmeldungen sofort bei ihrem Eintreffen priorisiert und verarbeitet werden.
Unternehmen können auch über das Business Gateway den nationalen Behörden schnell und effizient ein Produkt melden, das sie selbst auf den Markt gebracht haben und das möglicherweise nicht sicher ist.
Eine weitere verbraucherschutzbezogene Maßnahme ist die Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit (Product Safety Pledge), in der spezifische freiwillige Maßnahmen dargelegt werden, die über das hinausgehen, was bereits in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehen ist. Sieben Online-Marktplätze haben die entsprechende Vereinbarung bereits unterzeichnet, um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gefährliche Produkte von ihren Websites zu entfernen.
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen zum Thema Produktsicherheit gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.