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Ladekabel Standard gebilligt

Betroffen sind z.B. kabelgebundene aufladbare Mobiltelefone und ähnliche technische Geräte, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. Ladeschnittstellen müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Geräte müssen auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden.

Am 14.03.2024 berichtete der Bundestag, dass es bis Ende 2024 standardisierte Ladekabel für Handys, Kameras und Kopfhörer geben soll. Mit der breiten Mehrheit aller Fraktionen hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Funkanlagengesetzes“ (20/9873) beschlossen (trade-e-bility berichtete über einheitliche Ladeschnittstellen). Einzig Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung. Der Wirtschaftsausschuss hatte zuvor im parlamentarischen Verfahren noch redaktionelle Änderungen am Ursprungstext vorgenommen (20/10465). 

Der Bundesrat hat am 26.04.2024 die Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht. Hier die wichtigen Punkte im Überblick:

  • Betroffen sind z.B. kabelgebundene aufladbare Mobiltelefone und ähnliche technische Geräte, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc.
  • Einheitlicher Ladeanschluss (USB-C-Schnittstelle)
  • Geräte mit Schnellladefunktion müssen dasselbe Ladeprotokoll verwenden
  • Geräte müssen auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden
  • Piktogramme auf Verpackungen informieren, ob Geräte mit Netzteilen ausgestattet sind

Der Bundesrat hat zu dem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und es somit gebilligt. Es kann nun nach der Ausfertigung verkündet werden und tritt einen Tag später in Kraft.

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