Am 5. März 2021 hat der Bundesrat das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität gebilligt. Es kann daher jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen.
In Deutschland gibt es laut Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur 34.029 öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26303) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25970) mit.
Ladestationen (Ladesäulen/Wallboxen) für E-Fahrzeuge fallen je nach Größe als Groß- oder Kleingeräte unter das Elektronikgerätegesetz (WEEE/ElektroG bzw. „Elektrogesetz“) und müssen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registriert werden. Hierfür ist eine insolvenzsichere Garantie erforderlich. Regelmäßige Mengenmeldungen müssen vorgenommen werden.
take-e-way betreut bereits Hersteller, Vertreiber und Inverkehrbringer von Ladestationen bei der Erfüllung des Elektronikgerätegesetzes. Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.
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