Am 05.12.2019 hat die Europäische Kommission eine neue Verordnung erlassen, welche die Energiekennzeichnung von „Lichtquellen“ definiert und vorherige Bestimmungen sehr kurzfristig aufgehoben hat. Sie trägt die Nummer (EU) 2019/2015.
Nach dieser Verordnung sind Leuchten – elektrische Geräte, die zum Tragen einer Lampe, dem Leuchtmittel, gedacht sind – seit dem 25.12.2019 nicht mehr kennzeichnungspflichtig bezüglich einer Energiekennzeichnung.
Des Weiteren wird der Begriff „Lichtquelle“ neu definiert. Jede Leuchte, die ein fest verbautes Leuchtmittel in sich trägt, gilt als Lampe zu werten und benötigt somit eine entsprechende Energiekennzeichnung.
Obwohl das Weiterführen der alten Energiekennzeichnung derzeit keine negativen rechtlichen Auswirkungen trägt, empfehlen wir, das Label zu überkleben oder fortan zu entfernen.
Die EU wünscht sich, dass nach der Übergangsfrist von 18 Monaten nach Geltungsbeginn – das bedeutet März 2023 – keine alten Label mehr vorhanden sind.
Das Eintragen der Produktdaten in die Produktdatenbank wird jedoch bereits ab Mai 2021 Pflicht.
Das Erzeugen des neuen Labels mittels der EPREL-Datenbank, welcher Energieklasse Ihr Leuchtmittel angehört und die Registrierung in der EPREL-Datenbank kann die trade-e-bility GmbH für Sie übernehmen. Grundlage hierfür ist ein Prüfbericht von einem entsprechenden Labor. Sofern Sie diese Prüfung benötigen, hilft Ihnen die trade-e-bility GmbH auch hier gerne weiter. Unser Beratungsteam steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.