8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

×

Lampen, Leuchten und Lichtquellen: Bis März 2023 keine alten Energie-Label mehr verwenden

Die EU wünscht sich, dass nach der Übergangsfrist von 18 Monaten – das bedeutet März 2023 – keine alten Label mehr vorhanden sind. Das Erzeugen des neuen Labels und die Registrierung in der EPREL-Datenbank kann die trade-e-bility GmbH für Sie übernehmen.

Am 05.12.2019 hat die Europäische Kommission eine neue Verordnung erlassen, welche die Energiekennzeichnung von „Lichtquellen“ definiert und vorherige Bestimmungen sehr kurzfristig aufgehoben hat. Sie trägt die Nummer (EU) 2019/2015.

Nach dieser Verordnung sind Leuchten – elektrische Geräte, die zum Tragen einer Lampe, dem Leuchtmittel, gedacht sind – seit dem 25.12.2019 nicht mehr kennzeichnungspflichtig bezüglich einer Energiekennzeichnung.

Des Weiteren wird der Begriff „Lichtquelle“ neu definiert. Jede Leuchte, die ein fest verbautes Leuchtmittel in sich trägt, gilt als Lampe zu werten und benötigt somit eine entsprechende Energiekennzeichnung.

Obwohl das Weiterführen der alten Energiekennzeichnung derzeit keine negativen rechtlichen Auswirkungen trägt, empfehlen wir, das Label zu überkleben oder fortan zu entfernen.

Die EU wünscht sich, dass nach der Übergangsfrist von 18 Monaten nach Geltungsbeginn – das bedeutet März 2023 – keine alten Label mehr vorhanden sind.

Das Eintragen der Produktdaten in die Produktdatenbank wird jedoch bereits ab Mai 2021 Pflicht. 

Das Erzeugen des neuen Labels mittels der EPREL-Datenbank, welcher Energieklasse Ihr Leuchtmittel angehört und die Registrierung in der EPREL-Datenbank kann die trade-e-bility GmbH für Sie übernehmen. Grundlage hierfür ist ein Prüfbericht von einem entsprechenden Labor. Sofern Sie diese Prüfung benötigen, hilft Ihnen die trade-e-bility GmbH auch hier gerne weiter. Unser Beratungsteam steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×