8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

×
Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

×

Leitfaden über die gegenseitige Anerkennung von Waren

Werden Verbraucherprodukte wie zum Beispiel Bedarfsgegenstände konform in Deutschland in Verkehr gebracht, so gibt es die Möglichkeit, durch eine „Erklärung der gegenseitigen Anerkennung“ diese auch in anderen EU-Staaten zu vermarkten.

Im März dieses Jahres wurde der „Leitfaden zur Anwendung der Verordnung (EU) 2019/515 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind“ veröffentlicht. Er kommentiert die Verordnung (EU) 2019/515, die letztes Jahr in Kraft trat. Ziel dieser Verordnung ist es, Waren, die in bestimmten Aspekten unter keine harmonisierte Rechtsvorschrift der EU fallen und in einem ersten Land der EU in Verkehr gebracht wurden, auch in einem anderen Mitgliedsland der EU zu vermarkten. Beispiele aus dem Verbraucherproduktebereich sind Bedarfsgegenstände, die in Deutschland nationalen Anforderungen entsprechen. Werden Bedarfsgegenstände konform in Deutschland in Verkehr gebracht, so gibt es die Möglichkeit, durch eine „Erklärung der gegenseitigen Anerkennung“ diese auch in anderen EU-Staaten zu vermarkten. Zwar können die betroffenen nationalen Behörden selbst noch eine Warenbewertung vornehmen, diese darf aber nicht diskriminierend sein.

Es ist aber immer anzuraten, sich über die nationalen Produktanforderungen zu informieren, bevor man sein Produkt in anderen EU-Staaten vermarktet.

Die trade-e-bility unterstützt Sie bei der Recherche über nationale produktrechtliche Besonderheiten und hilft Ihnen, diesbezügliche Marktrisiken zu bewerten. Die Berater von trade-e-bility stehen Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×