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Lieferkettengesetz – die Koalition einigt sich

Nach Informationen unseres Partnerverbands VFI (Verband der Fertigwarenimporteure/German Importers) wurde am 12. Februar 2021 auf der Pressekonferenz der Ministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaft und Energie (BMWi) die Einigung zum geplanten deutschen Lieferkettengesetz vorgestellt. Die Firmen sollen ihre direkten Lieferanten sehr eng in die Pflicht nehmen und dabei aber auch die gesamte Lieferkette im Blick haben. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen. Den Ministern zufolge soll inhaltlich erreicht werden, dass es künftig weniger Kinderarbeit und Hungerlöhne gibt, aber auch mehr Umweltschutz sichergestellt wird. In einem Stufenplan soll das Lieferkettengesetz für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern ab 2023 gelten und ab 2024 dann für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Die zivilrechtliche Haftung ist dabei vom Tisch und wird durch einen Bußgeldkatalog ersetzt werden. Zudem können solche Unternehmen von der Ausschreibung der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden.

Nach Informationen unseres Partnerverbands VFI (Verband der Fertigwarenimporteure/German Importers) wurde am 12. Februar 2021 auf der Pressekonferenz der Ministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaft und Energie (BMWi) die Einigung zum geplanten deutschen Lieferkettengesetz vorgestellt.

Die Firmen sollen ihre direkten Lieferanten sehr eng in die Pflicht nehmen und dabei aber auch die gesamte Lieferkette im Blick haben. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen. Hierbei sollen laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften künftig die Möglichkeit bekommen, Betroffene vor Gericht zu vertreten, wenn es Verstöße gegen Standards in Lieferketten gibt, weil diese über sehr differenzierte Kenntnisse vor Ort verfügen.

Den Ministern zufolge soll inhaltlich erreicht werden, dass es künftig weniger Kinderarbeit und Hungerlöhne gibt, aber auch mehr Umweltschutz sichergestellt wird. In einem Stufenplan soll das Lieferkettengesetz für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern ab 2023 gelten und ab 2024 dann für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Die zivilrechtliche Haftung ist dabei vom Tisch und wird durch einen Bußgeldkatalog ersetzt werden. Zudem können solche Unternehmen von der Ausschreibung der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden.

Die geplante Fassung des Gesetzes soll die Globalisierung im 21. Jahrhundert verändern und die Minister waren sich darin einig, dass mit der Einigung ein erster Schritt getan ist.

Das Video zur Pressekonferenz finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=R92jdOz1Ym8

Gemeinsam mit dem VFI bietet take-e-way Ihnen im Monatsrhythmus ein kostenloses Webinar zum Thema „Lieferkettengesetz“ (Sorgfaltspflichtengesetz) an. Es trägt den Titel: „Von der Produktion in den Online-Shop – risikoorientierte Lieferketten-Compliance im Non-Food-Handel (Sorgfaltspflichtengesetz)“. Das Webinar soll einen Überblick über die Pflichten eines Wirtschaftsakteurs auf Produktions- und Produktebene sowie in der gesamten Lieferkette geben. Es werden kostengünstige weil risikoorientierte Lösungsansätze für die vielfältigen Anforderungen aufgezeigt.

Unter diesem Link können Sie sich direkt zu Ihrem Wunschtermin zum Webinar anmelden:

https://register.gotowebinar.com/rt/8173671994790397455

Für Ihre Fragen zum Thema Lieferkettengesetz steht Ihnen Christoph Brellinger gerne unter 040/750687-0 oder presse@take-e-way.de zur Verfügung.

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