Der Bundesrat berichtet, dass seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) insgesamt 206 Beschwerden eingegangen sind. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13245) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12715) mit, die sich nach der Zahl der Beschwerden seit Jahresbeginn 2023 erkundigt hatte. Aus den Beschwerden hätten sich 224 einzelne Vorgänge ergeben. Insgesamt 183 Vorgänge hätten aber keinen Bezug zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder hätten sich nicht auf LkSG-pflichtige Unternehmen bezogen. Dem Bafa würden aktuell insgesamt 680 Berichte von Unternehmen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen. Einige der berichtenden Unternehmen würden aber nicht der Berichtspflicht nach dem Gesetz unterliegen.
Auch table.media berichtet umfassend über den Jahresbericht 2023 des Bafa. Hier die wichtigsten Erkenntnisse und Zahlen:
- Das Bafa setzt auf einen präventiven Ansatz und agiert aktiv.
- Es wurden 492 Lieferkettengesetz Prüfungen durchgeführt.
- 180 Prüfungen wurden abgeschlossen.
- 30 Beschwerden gingen ein, bei denen 40 Unternehmen involviert waren.
- 86 anlasslose Kontrollen wurden durchgeführt.
- Im Fokus standen Branchen:
- „mit einer besonderen Relevanz in den ersten Stufen der Wertschöpfung (Rohstoffgewinnung),
- einem (direkten) Zusammenhang zwischen menschenrechtlichen Risiken und den wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Wertschöpfungskette,
- sowie einer Marktmacht, die (potenziell) eine größere kollektive Hebelwirkung zur Bewältigung der Risiken bietet.“
- Das Bafa kontrollierte auch infolge medialer Berichterstattung.
In nur wenigen Fällen prüfte das Bafa, ob eine Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel durch Verstöße gegen Sorgfaltspflichten im Risikomanagement oder bei Beschwerdemechanismen, vorlag und beschränkte sich auf den präventiven Ansatz, „so dass im Berichtsjahr in keinem Fall ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden musste.“ Fachleute mahnen jedoch, dass das Bafa nicht dauerhaft auf Sanktionierung von Unternehmen im Falle eines Fehlverhalten verzichten sollte.
Ist Ihr Unternehmen von LkSG und CSDDD betroffen? Jetzt aktiv werden. Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Achtung: Als take-e-way/trade-e-bility-Kunde oder VERE e.V. Mitglied können Sie kostenlos am 19.11.2024 im Hamburger East Hotel am 8. VERE Podiums-Event teilnehmen und mit Vertretern von Bundeswirtschaftsministerium, Stiftung EAR, Verpackungsregister, Verbraucherschutzbehörde, Otto, Osapiens, Hagebau, Berlin Brands Group und vielen anderen zum Thema „Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft“ diskutieren und wertvolle Kontakte für Ihr Geschäft knüpfen. Auch die Themen LkSG und CSDDD werden umfassend erörtert:
- CSDDD, EUDR, CBAM – Herausforderungen im Lieferanten- und Datenmanagement (Alberto Zamora Pueyo, Osapiens)
- LkSG, CSDDD, CSRD, EUDR, BattVO, CBAM, etc. – Bestehende und kommende Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten im Überblick – ist der Mittelstand raus? (Dipl.-Ing. Jens Haasler, M.Sc. Christopher Blauth, trade-e-bility)