Wie die Kanzlei Noerr berichtet, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Sofortprogramm veröffentlicht, um die Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gemäß den Anforderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie zu fördern. Mit diesem Programm sollen bereits erste Regelungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die am 25.07.2024 in Kraft trat und bis zum 26.07.2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, umgesetzt werden. Ein erster Gesetzesentwurf wird bis Ende 2024 erwartet.
Hier finden Sie das Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, auch im Lichte der Vorgaben der EU-Lieferketten-Richtlinie.
Unternehmen, deren Produkte internationale Lieferketten durchlaufen, sind von zahlreichen neuen Sorgfaltspflichten betroffen. Der Vortrag CSDDD, EUDR, CBAM – Herausforderungen im Lieferanten- und Datenmanagement von Alberto Zamora Pueyo (CEO Osapiens), am 19.11.2024 im Hamburger East Hotel, gibt Ihnen einen Einblick in die Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten einer praktikablen Nachhaltigkeitsberichtserstattung entlang der Lieferkette.
Für VERE e.V. Mitglieder und Kunden der take-e-way GmbH und trade-e-bility GmbH ist die Teilnahme kostenlos. Jetzt noch schnell für 25 € pro Jahr VERE-Mitglied werden und auch von diesem Vorteil profitieren. Nur noch wenige Plätze sind verfügbar.