Wie tagesschau.de berichtet, droht das geplante „EU-Lieferkettengesetz“ an Deutschland zu scheitern. Bundesfinanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) teilten mit, sie könnten das Trilog-Ergebnis der Beratungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Mitgliedsländern zum Entwurf einer EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) nicht mittragen. "Im Rat der Europäischen Union hat dies eine Enthaltung Deutschlands zur Folge, die im Ergebnis wie eine 'Nein'-Stimme wirkt", heißt es in einem Schreiben der beiden FDP-Politiker. Das Schreiben ist nach Angaben aus der Regierung an Wirtschaftsverbände gerichtet.
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz kommen zu dem Ergebnis, dass das Trilog-Ergebnis den Anforderungen für eine gute Lösung objektiv nicht entspricht. Dies belegen beide Ministerien, unter anderem, an folgenden Punkten, die für unsere VERE e.V. Mitglieder sehr relevant sind (Auszug):
- Das Trilog-Ergebnis würde dazu führen, dass Unternehmen für Pflichtverletzungen in der Lieferkette in erheblicher Weise zivilrechtlich haften. Gleichwohl bedeutet die Haftungsregelung eine stärkere Belastung im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das keine Haftungsregelung enthält, und würde die betroffenen Unternehmen zusätzlich belasten.
- Der Anwendungsbereich des Entwurfs ist sehr weit, so dass deutlich mehr Unternehmen betroffen sein werden als etwa nach derzeitiger deutscher Rechtslage.
- Neben das zivilrechtliche Haftungsrisiko tritt zusätzlich das Risiko einer verwaltungsrechtlichen Sanktionierung: Das Trilog-Ergebnis sieht eine grundsätzlich verpflichtende umsatzbezogene Bußgeldbemessung nicht nur für schwere Verstöße vor, die sich nach einer Mindesthöchstgrenze in Höhe von fünf Prozent des Umsatzes bemisst.
- Unternehmen könnten sich im Rahmen des Risikomanagements veranlasst sehen, ihre Nachfrage verstärkt auf Großunternehmen zu konzentrieren. Hier entstünde also ein Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu kleinen und mittelständischen Unternehmen. Es droht der Effekt einer regulierungsinduzierten Marktkonzentration.
- Es ist zudem mit erheblichen finanziellen und personellen, aber auch bürokratischen Mehrbelastungen für unsere Unternehmen zu rechnen.
- Letztendlich verstößt das Ergebnis in Summe gegen die Kriterien fairen Wettbewerbs und einer bürokratiearmen Lösung.
Das Schreiben schließt mit den Worten: „Europa muss im Systemwettbewerb zwischen den USA und China seinen Platz finden und braucht eine starke, wettbewerbsfähige Wirtschaft, um sich in der Welt zu behaupten. Diesen Zielen sollen und dürfen wir den Schutz der Menschenrechte und die Verantwortung für die Umwelt nicht opfern. Im Gegenteil: Dies sind Werte, für die wir gerade als EU einstehen. Auch unsere Unternehmen sollten Botschafter dieser Werte sein. Im Kampf für unsere Werte brauchen wir als EU aber auch einen neuen Realismus und dürfen uns nicht durch bürokratische Regelungen in falscher Weise selbst fesseln. Denn damit wäre niemandem geholfen.“
Ergänzend berichtet tagesschau.de: „Buschmann sagte der Nachrichtenagentur dpa, ‚der Schutz der Menschenrechte gehört zum Selbstverständnis der EU‘. Daher unterstütze er uneingeschränkt das von der Richtlinie verfolgte Ziel, einen besseren Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Lieferketten europäischer Unternehmen sicherzustellen. Dieses Ziel dürfe aber nicht zu einer ‚Selbststrangulierung unseres Wirtschaftsstandorts‘ führen.“
Nächste Schritte: Bundesarbeitsminister Heil will Bürokratieabbauvorschläge vorlegen, um eine Blockade der FDP gegen die EU-Lieferkettenrichtlinie in der Bundesregierung zu verhindern. Er hat die Ressortabstimmung über seine Empfehlung zur Zustimmung zum EU-Vorhaben eingeleitet. Heil koppelt dies an Eckpunkte zur Entlastung von Unternehmen, die am 07.02.2024 im Kabinett besprochen werden sollen. Die vorgeschlagenen Änderungen hängen von der Zustimmung der Regierung zur EU-Richtlinie ab, insbesondere von Erleichterungen bei den Berichtspflichten für Unternehmen und der vorzeitigen Anwendung entlastender Teile der Richtlinie.
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