8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
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Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will Berichten zufolge das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aussetzen. Die CDU/CSU Fraktion fordert sogar, das Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen aufzuheben. Der Präsident der überwachenden Behörde BAFA wird ausgetauscht. Unternehmen und Politik bereiten sich auf die EU Lieferkettenrichtlinie vor.

Nach der EU Parlamentswahl kommt erneut Bewegung in das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Wie die FAZ berichtet, will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aussetzen: „Wir können das Gesetz jetzt – auch mit Blick auf das, was dann europäisch irgendwann national umgesetzt werden wird in zwei Jahren ungefähr – pausieren“. Die Aussage kommt überraschend, wurden doch die letzten Anträge der Opposition, das Gesetz zu pausieren oder gar abzuschaffen, zuvor noch abgelehnt (trade-e-bility berichtete über die Ablehnung der LkSG Abschaffung).

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass noch kurz vor der EU Wahl die EU Lieferkettenrichtlinine (CSDDD) verabschiedet wurde, zweifeln viele Unternehmen an ausgewählten Anforderungen des deutschen LkSG. So argumentiert der VDMA jüngst in einer Pressemitteilung den Spagat zwischen LkSG und CSDDD, der sich ebenfalls für die Aussetzung des LkSG und die praxistaugliche Umsetzung der EU Richtlinie ausspricht. Die EU Kommission selbst hatte zudem gemäß einem Bericht von Euronews im Hinblick auf die EU Lieferkettenrichtlinie erklärt, „dass damit vermieden werden soll, dass sich Unternehmen im Binnenmarkt der EU mit mehreren, möglicherweise unvereinbaren nationalen Vorschriften auseinandersetzen müssen.“

Die CDU/CSU Fraktion im Bundestag fordert nunmehr, das Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen wieder aufzuheben und hat dazu am 12.06.2024 den Gesetzentwurf 20/11752 für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten – „Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz“ – formuliert. Kaum eine andere Wortschöpfung könnte symbolischer für Bürokratie in Deutschland sein. CDU/CSU begründen ihren Vorstoß entsprechend: „Die im April 2024 vom Europäischen Parlament beschlossene Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gehe noch über die deutschen Bestimmungen hinaus, weshalb es keinen Sinn mache, von den Unternehmen zu erwarten, an den nationalen Regelungen festzuhalten und sich gleichzeitig auf die Bestimmungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorzubereiten, heißt es in der Vorlage.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen eine Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aus und argumentiert: „Unternehmen, die im Zuge der Umsetzung des LkSG bereits in ihre Risikomanagementprozesse investiert haben, und das sind bereits viele, sollten jetzt nicht benachteiligt werden.“

Aufschlussreich in diesem Zusammenhang ist eine Äußerung der Bundesregierung bzgl. der Gründe für die Enthaltung Deutschlands beim EU-Lieferkettengesetz (trade-e-bility berichtete) in einer Antwort (20/11359) auf eine Kleine Anfrage (20/11056) der Gruppe Die Linke: „Auf die Frage der Abgeordneten, ob die Bundesregierung plant, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an das nun bestehende europäische Recht anzupassen, heißt es in der Antwort, dass in den kommenden zwei Jahren der Umsetzungsbedarf der EU-Richtlinie innerhalb der Bundesregierung zu prüfen und zu adressieren sei.“

Zudem herrscht derweil Unklarheit über die Hintergründe des Austausches des Präsidenten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch Wirtschaftsminister Robert Habeck, wie tagesschau.de berichtet. Das BAFA beschäftigt über 1.000 Mitarbeiter und übernimmt Aufgaben im Bereich der Außenwirtschaft sowie der Wirtschaftsförderung für den Bund. Dazu zählt auch die Überwachung des Lieferkettengesetzes. Unter der Leitung des scheidenden Präsidenten wurde dafür eine spezielle Außenstelle im sächsischen Borna eingerichtet, die rund 100 Mitarbeiter beschäftigt. Der Wechsel steht laut BAFA-Kreisen nicht im Zusammenhang mit Habecks Äußerungen.

Die Debatte um das LkSG macht deutlich: Politik und Unternehmen bereiten sich auf die EU Lieferkettenrichtlinie (CSDDD / CS3D) vor. Hierauf sollten betroffene Unternehmen schon jetzt einen klaren Fokus setzen.

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