Während die Europäische Kommission betont, dass die abgeschwächte EU Lieferkettenrichtlinie verhindern soll, dass Unternehmen im Binnenmarkt der EU mit mehreren, potenziell unvereinbaren nationalen Vorschriften konfrontiert werden, scheiterten jüngste Versuche, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auszusetzen oder ganz abzuschaffen.
So wurde am 13.03.2024 durch den Rechtsausschuss ein Unionsantrag zum Bürokratieabbau abgelehnt. In dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum Bürokratieabbau (20/8856) mit dem Titel „Innovation ermöglichen, Investitionen erleichtern - Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ wurde gefordert, den Start des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf den 01.01.2025 zu verschieben.
Zudem hat der Wirtschaftsausschuss am 13.03.2024 den AfD-Antrag zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (20/10062) mehrheitlich abgelehnt, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, das Gesetz aufzuheben und sich im Rahmen des EU-Trilogs „unmissverständlich“ gegen die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie auszusprechen.
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