Umweltschutzorganisationen kritisierten anlässlich des Black Friday erneut die Vernichtung von Retouren und fordern hierfür von Umweltministerin Lemke konkrete Rechtsverordnungen. Der VERE e.V. und die take-e-way GmbH versuchen seit 20 Jahren angesichts der immer weiter um sich greifenden Bürokratie, die Händler und Hersteller stark belastet, jedwede weiteren rechtlichen Zwänge durch effektive Lösungen abzuwenden. So auch gegen die Retourenvernichtung bzw. für die Wiederverwendung von Elektrogeräten.
take-e-way setzt für das Recycling der Geräte Partner ein, die Retouren auf Wiederverwendung prüfen und diese Prüfung bestätigen, sowie die Wiederverwendungsquote unserer teilnehmenden Händler und Hersteller ermitteln. Im Rahmen der Abfallvermeidung muss jedes zu entsorgende Gerät vor dem Recycling auf eine mögliche Wiederverwendung geprüft werden. take-e-way beauftragt hierfür ausschließlich Recyclinganlagen mit der Zertifizierung zur Prüfung auf Wiederverwendung. Wenn diese Prüfung stattgefunden hat, und eine Wiederverwendung ausgeschlossen werden kann, wird jedes Gerät rechtssicher entsorgt. So bekommt die Abfallvermeidung die Aufmerksamkeit, die Sie verdient. Jörn Hoffmann von take-e-way steht für weitere Fragen hierzu gerne unter 040/750687-132 oder logistik@take-e-way.de zur Verfügung.
Zudem sind Retouren nicht ausschließlich auf den vermeintlich fehlgeleiteten Konsum von Verbrauchern zurückzuführen. Dieser Schluss greift aus unserer Sicht zu kurz. Reklamationen, Versicherungsschäden, technisch bedingte Reparaturen an Produkten, die nicht vom Handel durchführbar sind, oder Beanstandungen durch den Zoll aufgrund fehlerhafter Produktkennzeichnung können legitime Gründe für Retouren sein.
Auch hierfür bietet take-e-way Retourenabwicklung, Reparatur und Umlabeln als After Sales Service für Hersteller und Händler an und damit eine Lösung, die weit vor einem etwaigen Recycling greift und damit einer pauschalen Retourenvernichtung diametral entgegensteht. Durch diese Maßnahmen kann vermieden werden, dass wiederverwendbare Ware zu Lasten der Umwelt unnötig zerstört werden muss und es wird ermöglicht, dass diese, falls gewünscht, bspw. als B-Ware wieder vermarktet werden kann. Das Umlabeln der Ware mit gesetzlich erforderlichen Kennzeichnungen kann eine wirtschaftliche und ökologische Alternative sein. Auch hier ist es nicht zwangsläufig notwendig, ganze Chargen aufgrund fehlender oder falscher Kennzeichnungen zu vernichten. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Beratungsteam unter 040/750687-0 oder info@take-e-way.de zur Verfügung.