8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Luftreiniger – ein boomender Markt mit Risiken

Deutschland verzeichnete im Jahr 2020 unter den fünf größten Märkten in Europa das mit Abstand stärkste Wachstum bei Luftreinigern. Beim Verkauf von Luftreinigern mit konkreten Aussagen zu werben ist fatal, wenn es keine gesicherten Daten gibt. Grundsätzlich sollten alle Leistungsversprechen auch belegbar sein, will man sich vor wettbewerbsrechtlichen Verfahren schützen.

Wie die gfu berichtet, verzeichnete Deutschland im Jahr 2020 unter den fünf größten Märkten in Europa (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien) das mit Abstand stärkste Wachstum bei Luftreinigern. Rund eine Million Geräte wurden 2020 in Deutschland abgesetzt (+ 154 Prozent) und damit ein Umsatzvolumen von rund 166 Millionen Euro erzielt (+ 167 Prozent).

Luftreinigungsgeräte sind in ihrer mobilen Version universell einsetzbar und sorgen vor allem in der kalten Jahreszeit im Hinblick auf den Aerosolgehalt der Atemluft für ein weniger belastendes Raumklima bei reduzierten Lüftungszeiten und -frequenzen.

Hier aber mit konkreten Aussagen zu werben ist fatal, wenn es keine gesicherten Daten gibt. Grundsätzlich sollten alle Leistungsversprechen auch belegbar sein, will man sich vor wettbewerbsrechtlichen Verfahren schützen.

Insbesondere bei Online-Verkäufen sind die anbietenden Unternehmen hoch transparent und sollten dann unbedingt die gesetzlich korrekte Kennzeichnung der Geräte beachten.

trade-e-bility unterstützt Sie bei der gesetzeskonformen Kennzeichnung und Auslobung Ihrer Produkte im Online-Marktplatz und hilft bei der Erstellung der Konformitätserklärungen und der Zusammenstellung der technischen Dokumentation.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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