Wie die gfu berichtet, verzeichnete Deutschland im Jahr 2020 unter den fünf größten Märkten in Europa (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien) das mit Abstand stärkste Wachstum bei Luftreinigern. Rund eine Million Geräte wurden 2020 in Deutschland abgesetzt (+ 154 Prozent) und damit ein Umsatzvolumen von rund 166 Millionen Euro erzielt (+ 167 Prozent).
Luftreinigungsgeräte sind in ihrer mobilen Version universell einsetzbar und sorgen vor allem in der kalten Jahreszeit im Hinblick auf den Aerosolgehalt der Atemluft für ein weniger belastendes Raumklima bei reduzierten Lüftungszeiten und -frequenzen.
Hier aber mit konkreten Aussagen zu werben ist fatal, wenn es keine gesicherten Daten gibt. Grundsätzlich sollten alle Leistungsversprechen auch belegbar sein, will man sich vor wettbewerbsrechtlichen Verfahren schützen.
Insbesondere bei Online-Verkäufen sind die anbietenden Unternehmen hoch transparent und sollten dann unbedingt die gesetzlich korrekte Kennzeichnung der Geräte beachten.
trade-e-bility unterstützt Sie bei der gesetzeskonformen Kennzeichnung und Auslobung Ihrer Produkte im Online-Marktplatz und hilft bei der Erstellung der Konformitätserklärungen und der Zusammenstellung der technischen Dokumentation.
Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.