Der Deutsche Bundestag informierte am 15.04.2021 über die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Neuordnung der Marktüberwachung in Deutschland. Das Gesetz soll die Bestimmungen der europäischen Marktüberwachungsverordnung für Deutschland spezifizieren und auch auf Produkte, die zurzeit in der EU nicht harmonisiert sind und die dem Produktsicherheitsgesetz unterliegen, ausgedehnt werden.
Das wird für nicht harmonisierte Produkte zur Folge haben, dass nun jeder Wirtschaftsakteur, ob Hersteller, Importeur, Fulfilmentdienstleister oder Händler, zu einem Produkt auskunftspflichtig sein wird gegenüber den Marktaufsichtsbehörden.
Insbesondere Plattformbetreiber sollten sich ihrer Rolle als Wirtschaftsakteur klar werden und ggf. Vorkehrungen treffen.
Die trade-e-bility und die get-e-right, zwei Unternehmen der e-systems-Gruppe, können Wirtschaftsakteure dabei entlasten, betroffene Produkte rechtkonform zu vermarkten.
Mehr Informationen zum Marktüberwachungsgesetz und wie wir Sie hierbei unterstützen, finden Sie unter diesem Link:
https://www.trade-e-bility.de/kompetenzen/marktueberwachungsgesetz/
Die Berater von trade-e-bility stehen Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.