Laut Berichten von take-e-way-Kunden informiert Amazon aktuell seine Händler bzgl. der am 16. Juli 2021 in Kraft tretenden EU-Verordnung zur Produktsicherheit (die sogenannte “Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten”). So schreibt Amazon:
„Diese neue Verordnung fügt die Anforderung hinzu, dass es für Produkte, die mit CE-Kennzeichnung versehen sind, eine Kontaktperson für Produktkonformität (“verantwortliche Person”) in der Europäischen Union geben muss. Diese Regelung gilt für alle Produkte mit CE-Kennzeichnung, mit Ausnahme von Medizinprodukten, Explosivstoffen für zivile Zwecke und bestimmten Aufzügen und Seilbahnen.“ Händler werden von Amazon gebeten, sich rechtzeitig auf die Marktüberwachungsverordnung vorzubereiten.
„Wenn Sie Produkte mit CE-Kennzeichnung verkaufen, die außerhalb der EU hergestellt werden, müssen Sie sicherstellen, dass es für diese Produkte bis zum 16. Juli 2021 eine verantwortliche Person in der EU gibt. Ab dem 16. Juli 2021 ist es illegal, Produkte mit CE-Kennzeichnung in der EU ohne eine verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. […] Vor dem 16. Juli 2021 müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte mit CE-Kennzeichnung mit den Kontaktdaten der verantwortlichen Person versehen sind. Diese Etikettierung kann auf dem Produkt, dessen Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument erfolgen. […] Beispiele für Produkte, die mit CE-Kennzeichnung gekennzeichnet werden müssen, sind Spielzeug, Elektronikgeräte, persönliche Schutzausrüstung, Maschinen, Bauprodukte, Gasgeräte, Wasserfahrzeuge für die Freizeit und den persönlichen Gebrauch, Druckbehälter und Messgeräte.“
„Überprüfen Sie die Konformität Ihrer Produkte: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte alle relevanten Anforderungen für die CE-Kennzeichnung erfüllen […] und dass die entsprechenden Unterlagen (z. B. Testberichte und Konformitätserklärung) erstellt wurden. Sie müssen der verantwortlichen Person die Konformitätserklärung (oder Leistungserklärung) aushändigen und auf Anfrage weitere technische Unterlagen vorlegen können.“
Die lange Liste an ToDos macht deutlich, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, das Thema Marktüberwachungsverordnung in Angriff zu nehmen. Sorgen müssen Sie sich jedoch nicht machen. Denn wir haben für Sie vorgesorgt und in den letzten Jahren wirtschaftliche Lösungen entwickelt, die Ihnen ab sofort zur Verfügung stehen, um das Schreckgespenst Marktüberwachungsverordnung zu lösen:
- Lösung für CE und die Anforderungen der Marktüberwachungsverordnung (CE/Produktsicherheit/Produkt-Compliance) für alle Nonfood-Produkte in Deutschland. Ihr Ansprechpartner: trade-e-bility, 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de
- Lösung für den Bevollmächtigten bzw. die verantwortliche Person gemäß Elektrogesetz, Produktsicherheitsgesetz, EPREL und Batteriegesetz in Deutschland und europaweit über unser Partnernetzwerk. Ihr Ansprechpartner: Christopher Blauth, 040/750687-0 oder consulting@get-e-right.de
- Lösung für die Umweltvorschriften bzgl. WEEE/Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen, europaweit. Ihr Ansprechpartner: Sebastian Siebert, 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de
Unser kostenloses Webinar zur Marktüberwachungsverordnung hilft Ihnen, die Grundlagen der Verordnung zu verstehen. Nächster Termin: Mittwoch, 3. März 2021, 10.00 bis 11.00 Uhr. Klicken Sie hier um sich anzumelden:
https://register.gotowebinar.com/rt/5351157475642093583
Weitere Webinar- und Seminartermine zur Marktüberwachungsverordnung sind in Planung. Sofern Sie eine inhouse-Schulung wünschen, kontaktieren Sie gerne Sebastian Siebert unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de