8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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MARKTÜBERWACHUNGSVERORDNUNG: JETZT KONFORMITÄT SICHERSTELLEN UND PROFITIEREN

Wie Sie selbst am besten wissen, ist es schwierig, immer alle Vorschriften beim Verkauf von Produkten zu kennen und einzuhalten. Das Thema RoHS ist ein aktuelles Beispiel dafür.

Genau aus diesem Grund informieren wir Sie bereits heute über die neue EU-Verordnung über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten (Markt­überwachungs­ver­ord­nung), die am 25. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Aus unserer Sicht handelt es sich bei der Markt­überwachungs­ver­ord­nung um eine der wichtigsten Maßnahmen der EU, um den illegalen Wettbewerb (z.B. aus Drittländern) zu unterbinden.

Markt­überwachungs­ver­ord­nung schnell erklärt
Die neue Verordnung trifft EU-weit einheitliche Regelungen zur Konformität und Marktüberwachung für Produkte. Zielsetzung ist es, für einen besser funktionierenden Binnenmarkt Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und die Produktsicherheit zu fördern. Die Markt­überwachungs­ver­ord­nung nimmt insbesondere Bezug auf die veränderten Bedingungen und Herausforderungen eines global agierenden e-Commerce und Onlinehandels: Es sollen nicht nur innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Aktionen zur Marktüberwachung gefördert werden. Die neue Verordnung sieht nicht nur die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen vor, sondern auch produktbezogene Kontrollen vor der Ausfuhr aus Drittländern. In der Markt­überwachungs­ver­ord­nung ist klar geregelt, dass Produkte in der EU nur auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, wenn es einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur (z.B. auch einen Bevollmächtigten) mit Sitz in der EU gibt. Hierbei sei auch erwähnt, dass der Begriff „Inverkehrbringen“ neu definiert wurde. So gilt ein Produkt im Bereich des Onlinehandels schon dann als in Verkehr gebracht, wenn ein Angebot an einen in der EU ansässigen Endnutzer innerhalb eines Mitgliedstaates gerichtet wird. Erstmalig wird hier auch die Rolle von Marktplätzen und Fulfilmentdienstleistern berücksichtigt.

Pflichten aus der Markt­überwachungs­ver­ord­nung
Fulfilmentdienstleister, aber auch der Hersteller, sein Bevollmächtigter oder der Importeur werden zusammenfassend als verantwortliche Wirtschaftsakteure bezeichnet. Sofern es keinen Hersteller, Bevollmächtigten des Herstellers oder Importeur innerhalb der EU gibt, sind die Marktplatzbetreiber bzw. Fulfilmentdienstleister verantwortlich.

Für alle Wirtschaftsakteure gelten dieselben Pflichten (Auszug):

  • Überprüfungspflicht, dass eine Konformitätserklärung/Leistungserklärung erstellt wurde
  • Bereithaltung der Konformitätserklärung/Leistungserklärung für die Marktüberwachungsbehörden
  • Technische Dokumentationen müssen der Marktüberwachung zur Verfügung gestellt werden
  • Informationspflichten, wenn ein Produkt ein Risiko darstellt
  • Zusätzlich gelten für bestimmte Produkte eindeutige Kennzeichnungspflichten

So profitieren Sie von der Markt­überwachungs­ver­ord­nung
Die neue Markt­überwachungs­ver­ord­nung tritt zum 16. Juli 2021 in Kraft und wird den Marktüberwachungsbehörden umfassende, länderübergreifende Kompetenzen sowie den gegenseitigen Informationsaustausch ermöglichen. Auch die Endnutzer werden bei der Information der Behörden eine Rolle spielen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bereits jetzt vorzubereiten und Konformitätslücken zu schließen, um bei Inkraftsetzung der Markt­überwachungs­ver­ord­nung gegenüber nicht-konformen Wettbewerbern im Vorteil zu sein. So können Sie von den umfassenden Möglichkeiten der Vollzugsbehörden profitieren, anstatt diese fürchten zu müssen. Es ist auch davon auszugehen, dass Vertreiber, Fulfilmentdienstleister und Marktplätze schon deutlich vor Inkrafttreten der Verordnung verstärkte Kontrollen der Herstellerprodukte durchführen werden, um gegenüber den Marktaufsichtsbehörden nicht selber in Erklärungsnot zu kommen. Bitte bedenken Sie: Alle von der neuen Verordnung umfassten Vorschriften gelten bereits jetzt, die neue Markt­überwachungs­ver­ord­nung liefert nur einen neuen, verschärften Handlungsrahmen.

Trade-e-bility hilft Ihnen
Nutzen Sie ab sofort das kostenlose Gespräch mit Ihrem trade-e-bility-Berater, um Konformitätslücken in Ihrem Produktportfolio zu identifizieren und sich schon jetzt über Konsequenzen und Möglichkeiten für Ihr Geschäft zu informieren. Trade-e-bility stellt Ihnen in Zusammenarbeit mit ihrer Schwester, der take-e-way GmbH, umfassende Dienstleistungen (diverse Prüfdienstleistungen, Gestellung eines Bevollmächtigten, Vorbereitung der Konformitätserklärung, etc.) bereit, um rechtzeitig zum 16. Juli 2021 den Anforderungen der Markt­überwachungs­ver­ord­nung zu entsprechen.

Das Beratungsteam von trade-e-bility steht Ihnen unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de unter dem Stichwort „Marktüberwachung“ zur Verfügung. Über weitere Details und Lösungen zur Markt­überwachungs­ver­ord­nung halten wir sie in den kommenden Monaten informiert.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

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presse@take-e-way.de

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