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Bald noch mehr Händler von der E-Schrott-Rücknahmepflicht betroffen?

Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat vor wenigen Tagen in einem Interview mit dem Entsorgerverband BVSE die geplanten Änderungen des ElektroG3 vorab skizziert. Stehen möglicherweise tiefgreifende Änderungen für den gesamten Einzelhandel (stationär UND online) bevor? Davon kann nach diesem Interview ausgegangen werden. Wir empfehlen Ihnen, die bevorstehenden Änderungen ernst zu nehmen und sich als möglicherweise Betroffener rechtzeitig über Ihre Pflichten zu informieren.

Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat vor wenigen Tagen in einem Interview mit dem Entsorgerverband BVSE die geplanten Änderungen des ElektroG3 vorab skizziert. Stehen möglicherweise tiefgreifende Änderungen für den gesamten Einzelhandel (stationär UND online) bevor? Davon kann nach diesem Interview ausgegangen werden. Dr. Regina Dube vom BMU betont in dem Gespräch, dass die Maßnahmen zur Erreichung der Sammelquote verschärft werden müssen. Aus ihren Aussagen lassen sich aus unserer Sicht drei folgenreiche Punkte für den Einzelhandel herauslesen:

  1. Es werden zukünftig mehr Einzelhändler als bisher von der E-Schrott Rückgabepflicht betroffen sein – möglichweise unabhängig vom Anteil ihrer reinen Verkaufs- oder Versand- bzw. Lagerfläche für Elektrogeräte. Vor allem Discounter aber auch andere Händler in Stadtrandlage werden davon voraussichtlich betroffen sein.
  2. Onlinehändler sollen deutlicher in die Pflicht genommen werden, was die Information der Verbraucher über ihre Rückgabemöglichkeiten angeht.
  3. Auch weiterhin wird die Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott im direkten Zusammenhang mit der Verkaufs- oder Versand- bzw. Lagerfläche des Händlers stehen, die jetzt schon bei 400 Quadratmetern liegt. Doch dabei wird es möglicherweise nicht bleiben – denn Branchenexperten erwarten, dass die neue Quadratmetergrenze deutlich geringer ausfallen wird, als bisher – dies fordern Umweltorganisationen seit Jahren.

Wir empfehlen Ihnen, die bevorstehenden Änderungen ernst zu nehmen und sich als möglicherweise Betroffener rechtzeitig über Ihre Pflichten zu informieren. „Schon jetzt nimmt der Handel mit Elektro-Verkaufsflächen über 400 Quadratmetern die bestehende Rücknahmepflicht vielerorts auf die leichte Schulter. Mögliche Konsequenzen einer Zuwiderhandlung werden unterschätzt.“, weiß unser Rücknahmeexperte Wolfgang Obermeyer aus vielen Kundengesprächen zu berichten.

Wie schwerwiegend die Folgen einer Abmahnung sein können beweist dieser topaktuelle Fall. „Dabei ist es mit unserem bestehenden, flächendeckenden take-e-back Rücknahmesystem einfacher, unbürokratischer und weit weniger kostenintensiv, als von den Kunden anfangs befürchtet wird, ihrer Rückgabepflicht nachzukommen.“, so Obermeyer weiter.

Unser Tipp: Informieren Sie sich jetzt über Ihr persönliches Risiko. Wolfgang Obermeyer und das take-e-back-Team freuen sich auf Ihre Fragen:logistik@take-e-way.de oder 040/750687-146.

Sebastian Siebert
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