Alle Unternehmen,
- die entweder in der Schweiz ansässig sind oder Leistungen in der Schweiz erbringen und
- pro Jahr mindestens 100.000 Franken Umsatz aus steuerbaren und steuerbefreiten Leistungen im In- und Ausland erzielen,
sind ab dem 1. Januar 2018 in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig (Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft).
Das bedeutet für Sie, dass auf unseren zukünftigen Rechnungen an Sie die Schweizer Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, sofern dies auch auf den Rechnungen des lokalen Rücknahmesystems erfolgt bzw. weil Ihr Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist.
Zur genauen Abklärung der Steuerpflicht Ihres Unternehmens empfiehlt sich die Lektüre der Webseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ggf. das Ausfüllen des entsprechenden Fragebogens (Anmeldung).
Für Ihre Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Mario Schultz gerne unter 040/75 06 87-149 oder international@take-e-way.de zur Verfügung.