Wie Bloomberg unter Bezugnahme auf Europas Finanzmarktaufsichtsbehörde (ESMA) berichtet, sollten Unternehmen laut ESMA nicht davon ausgehen, dass die Komplexität der neuen Anforderungen an die Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsberichterstattung (ESG) „nachlässige Offenlegungen“ entschuldigen wird.
Demnach räumte die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) zwar ein, dass die Einhaltung der neuen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung „Herausforderungen“ für Unternehmen mit sich bringe, und die ersten Berichte (nächstes Jahr fällig) einen „Meilenstein in der Lernkurve der Emittenten“ darstellen. Dennoch werde die Anerkennung dieser Lernkurve die Emittenten nicht von der Verantwortung entbinden, die Einhaltung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen.
Die Offenlegung ist Teil der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die ein wichtiges Element im Arsenal der EU-Initiativen zur Ökologisierung der Wirtschaft darstellt. Rund 50.000 Unternehmen müssen die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) einhalten, wenn deren Einführung in den kommenden Jahren abgeschlossen ist (trade-e-bility berichtete).
Der noch nie dagewesene Umfang und die Neuartigkeit der Offenlegungsanforderungen haben zu einer Gegenreaktion der Unternehmen geführt, die im vergangenen Jahr einige Zugeständnisse erreicht haben. Dazu gehört die Möglichkeit zu bestimmen, welche der Hunderten von Kennzahlen wichtig genug sind, um darüber zu berichten (bekannt als Wesentlichkeit). Die ESMA fordert die Unternehmen auf, ihr Verfahren für derartige Entscheidungen methodisch zu erläutern. Dies gilt auch für die Offenlegung von Wertschöpfungsketten, wo die Standards „keine Fälle vorsehen, in denen der Mangel an Daten die Unterlassung der Offenlegung wesentlicher Informationen rechtfertigt“. Die Behörde sagte auch, dass die Unternehmen darauf vorbereitet sein sollten, vollständig zu berichten, wenn die Übergangsbestimmungen auslaufen.
Die Original-Pressemitteilung der ESMA ist hier abrufbar: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-07/ESMA32-992851010-1597_-_ESRS_Statement.pdf
Selbst wenn Unternehmen nicht direkt von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind, nimmt die Komplexität mit steigenden Anforderungen und Vorgaben von Kunden zu. Oftmals werden diese Anforderungen von Abnehmern an kleine und mittelständische Unternehmen weitergegeben, was zu einer indirekten Betroffenheit führt.
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