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Neue Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit von Unternehmen

Das EU-Parlament und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einen Entwurf der Richtlinie geeinigt, der in der jetzigen Fassung ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Millionen Euro erweiterte Berichtspflichten, insbesondere zur Nachhaltigkeit der Tätigkeit des Unternehmens, vorsieht. Ab dem 01.01.2026 sind dann auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen.

Die EU wird in kürze die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) veröffentlichen. Das EU-Parlament und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einen Entwurf der Richtlinie geeinigt, der in der jetzigen Fassung ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Millionen Euro erweiterte Berichtspflichten, insbesondere zur Nachhaltigkeit der Tätigkeit des Unternehmens, vorsieht. Gleiches gilt für Unternehmen, die ausserhalb der EU ansässig sind und wesentliche Aktivität im europäischen Markt entfalten ab einem Jahresumsatz von 150 Mio Euro. Ab dem 01.01.2026 sind dann auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen. In Deutschland ist die Richtlinie inhaltlich bereits im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umgesetzt, das am 01.01.2023 in Kraft treten wird und zunächst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten (1.000 ab 2024) gilt. In anderen Mitgliedsstaaten sind bereits ähnliche Gesetze wirksam, wie etwa in Frankreich oder in den Niederlanden seit 2019.

Die Unternehmen der e-systems Gruppe verfolgen die Entwicklungen im Produktrecht und in den Gesetzgebungen der erweiterten Herstellerverantwortung und informieren ihre Kunden zeitnah darüber. Sie unterstützen zudem in der Umsetzung der relevanten Anforderungen.

Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, schreiben Sie gerne an beratung@trade-e-bility.de.

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