8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

×

Neue Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit von Unternehmen

Das EU-Parlament und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einen Entwurf der Richtlinie geeinigt, der in der jetzigen Fassung ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Millionen Euro erweiterte Berichtspflichten, insbesondere zur Nachhaltigkeit der Tätigkeit des Unternehmens, vorsieht. Ab dem 01.01.2026 sind dann auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen.

Die EU wird in kürze die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) veröffentlichen. Das EU-Parlament und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einen Entwurf der Richtlinie geeinigt, der in der jetzigen Fassung ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Millionen Euro erweiterte Berichtspflichten, insbesondere zur Nachhaltigkeit der Tätigkeit des Unternehmens, vorsieht. Gleiches gilt für Unternehmen, die ausserhalb der EU ansässig sind und wesentliche Aktivität im europäischen Markt entfalten ab einem Jahresumsatz von 150 Mio Euro. Ab dem 01.01.2026 sind dann auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen. In Deutschland ist die Richtlinie inhaltlich bereits im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umgesetzt, das am 01.01.2023 in Kraft treten wird und zunächst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten (1.000 ab 2024) gilt. In anderen Mitgliedsstaaten sind bereits ähnliche Gesetze wirksam, wie etwa in Frankreich oder in den Niederlanden seit 2019.

Die Unternehmen der e-systems Gruppe verfolgen die Entwicklungen im Produktrecht und in den Gesetzgebungen der erweiterten Herstellerverantwortung und informieren ihre Kunden zeitnah darüber. Sie unterstützen zudem in der Umsetzung der relevanten Anforderungen.

Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, schreiben Sie gerne an beratung@trade-e-bility.de.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×