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Neue Bestimmungen für Kindersitze

Seit dem 09.06.2021 gelten neue Bestimmungen für die Genehmigung von Kinderrückhaltesystemen in Fahrzeugen. Die Änderungen in der UN-Regelung Nr. 44 betreffen die möglichen Konfigurationen. Einzuhalten sind die ersten Änderungen ab dem 01.09.2021.

Seit dem 09.06.2021 gelten neue Bestimmungen für die Genehmigung von Kinderrückhaltesystemen in Fahrzeugen. Die Änderungen in der UN-Regelung Nr. 44 betreffen die möglichen Konfigurationen. Einzuhalten sind die ersten Änderungen ab dem 01.09.2021. Wenn Sie Fahrzeugeinbauten wie Kindersitze herstellen oder importieren und betroffen sind, sollten Sie die Veröffentlichungen der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) beachten. Diese legen u.a. Grundlagen zur Genehmigung von Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen fest.

trade-e-bility berät Sie in allen Fragen zur Produktsicherheit von frei verkäuflichen Autoeinbauten.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/75068730-0  oder beratung@trade-e-bility.de für Fragen zur Verfügung.

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