trade-e-bility hatte bereits über neue Ökodesign Anforderungen für Wäschetrockner berichtet.
Zudem hat die EU-Kommission am 01.03.2023 den ersten Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Energiekennzeichnung von Haushalts-Wäschetrocknern veröffentlicht. Der Entwurf selbst und der Anhang dazu können hier heruntergeladen werden. Ziel ist es, der technischen Entwicklung beim Energieverbrauch der letzten 10 Jahre Rechnung zu tragen und die Klassifizierung von derzeit A++ bis D auf die Klassen A bis G zurück zu führen. Dazu werden sowohl die Berechnung des Energie-Effizienz-Index (EEI) als auch die Klassenlimits geändert. Ab 01.03.2025 sollen dann die neuen Kennzeichnungen an den Verkaufsstellen zu sehen sein. Bis zum 04.04.2023 sind noch Rückmeldungen zum Entwurf bei der Kommission möglich. Betroffene Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Händler oder Importeure sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen der neuen Kennzeichnung vertraut machen.
Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern.
Das Beratungs-Team von trade-e-bility berät Sie gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Wäschetrockner absichern können, vor allem bei Kennzeichnungspflichten von Produkten oder Verpackungen.