Am 14.06.2023 hat das Parlament mit der EU Batterieverordnung neue Rechtsvorschriften für die Gestaltung, Herstellung und das Recycling aller in der EU verkauften Batterien verabschiedet (take-e-way informierte).
Am 28.07.2023 ist die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und tritt 20 Tage später formell in Kraft, also am 17.08.2023. Mit einer Frist von 6 Monaten wird die Umsetzung ab dem 18.02.2024 erfolgen, zum Teil gelten noch deutlich längere Übergangsfristen.
Die Neuregelungen einer Verordnung gelten - anders als bei der bisherigen Batterierichtlinie - unmittelbar ohne weitere Anpassungen in allen EU-Mitgliedstaaten.
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