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Fit für die EU Batterieverordnung

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Neue Ökodesign Anforderungen für Wäschetrockner

Neben neuer Limits zum Standby-Verbrauch der Geräte werden insbesondere Listen von Ersatzteilen gefordert, die für 10 Jahre nach Verkauf der letzten Einheit vorzuhalten sind.

Die EU hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 932/2012 vor 11 Jahren Anforderungen an das Ökodesign von Wäschetrocknern festgelegt. Es liegt nun seit dem 01.03.2023 ein Entwurf einer neuen Durchführungsverordnung vor. Neben neuer Limits zum Standby-Verbrauch der Geräte werden insbesondere Listen von Ersatzteilen gefordert, die für 10 Jahre nach Verkauf der letzten Einheit vorzuhalten sind. Zudem sollen die Verbraucherinformationen zum ökologischen Betrieb der Geräte weitreichender werden.

Betroffene Wirtschaftsakteure wie Hersteller und Importeure haben noch bis zum 29.03.2023 die Möglichkeit, sich hier zum Entwurf zu äußern.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. 

Das Beratungs-Team von trade-e-bility berät Sie gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Haushaltswäschetrockner absichern können, vor allem bei Kennzeichnungspflichten von Produkten oder Verpackungen.

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