Die EU hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 932/2012 vor 11 Jahren Anforderungen an das Ökodesign von Wäschetrocknern festgelegt. Es liegt nun seit dem 01.03.2023 ein Entwurf einer neuen Durchführungsverordnung vor. Neben neuer Limits zum Standby-Verbrauch der Geräte werden insbesondere Listen von Ersatzteilen gefordert, die für 10 Jahre nach Verkauf der letzten Einheit vorzuhalten sind. Zudem sollen die Verbraucherinformationen zum ökologischen Betrieb der Geräte weitreichender werden.
Betroffene Wirtschaftsakteure wie Hersteller und Importeure haben noch bis zum 29.03.2023 die Möglichkeit, sich hier zum Entwurf zu äußern.
Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern.
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