Die EU-Kommission hat eine neue Rahmenverordnung zum Ökodesign von Produkten in Arbeit. Anders als bei der aktuellen Richtlinie 2009/125/EG sollen u.a. zusätzlich Aspekte der Reparaturmöglichkeit, des Upgradings, des Recyclings und der Wiederverwendbarkeit in die Bewertung des Ökodesigns von Produkten eingehen. Auch das Vorhandensein schädlicher Chemikalien soll berücksichtigt werden. Die Rahmenverordnung wird die Eckdaten zur Erstellung produktspezifischer Durchführungsverordnungen definieren. Als mögliche Produktzielgruppen sind Elektronikartikel, Textilien, Möbel, Stahl, Zement und Chemikalien genannt. Der Vorschlag für diese Verordnung kann hier in englischer Sprache heruntergeladen werden.
Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Hersteller oder Einführer sollten die weitere Konkretisierung der neuen Rahmenverordnung verfolgen oder aktiv bis zum 07.06.2022 hier eine Rückmeldung an die Kommission senden. Dazu ist ein EU-Login erforderlich bzw. muss angelegt werden.
trade-e-bility setzt ihre Kunden frühzeitig in Kenntnis über Änderungen oder Neuerungen in der Produktgesetzgebung. Zusammen mit den Kunden arbeiten wir dann an Lösungen zur Umsetzung relevanter Produktanforderungen.
Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 zur Verfügung.