8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

×

Neue Pflicht zur Kennzeichnung von Elektrogeräten

Ein Verordnungsentwurf sieht vor, dass die EU-Kommission produktspezifische Ökodesign Anforderungen zu verschiedenen Ressourcenschutzaspekten, wie beispielsweise zur Haltbarkeit von Produkten oder an den Anteil an Rezyklaten in einem Produkt, stellen darf. Außerdem enthalte der Verordnungsentwurf Regelungen zu einem einzuführenden Digitalen Produktpass und für ein zukünftiges Ökodesign-Label zur Verbraucherinformation über verschiedene Ressourcenschutzaspekte des betroffenen Produktes.

Wie der Bundestag berichtet, unterstützt der Petitionsausschuss mehrheitlich die Forderung, Verbraucher durch mehr Informationen zu Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes in die Lage zu versetzen, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen. In der Sitzung am 30.11.2022 verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach einer verpflichtenden Kennzeichnung von Elektrogeräten hinsichtlich ihrer Lebensdauer und der Art und Menge der bei der Produktion verwendeten Materialien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Material zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Demnach hätten Konsumenten derzeit kaum Möglichkeiten, Elektrogeräte, wie beispielsweise Handys, anhand ihrer zu erwartenden Lebensdauer oder der eingesetzten Materialien zu bewerten, heißt es in der Begründung zu der öffentlichen Petition (ID135072). Hierdurch werde eine Kaufentscheidung auf Basis nachhaltiger Prinzipien erheblich erschwert. Eine transparente Bereitstellung dieser Daten von Seiten der Hersteller würde es Privatpersonen ermöglichen, bewusstere Kaufentscheidungen zu treffen und dadurch für eine nachhaltigere Zukunft zu sorgen, schreibt der Petent.

Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung auf den Entwurf der zukünftigen Ökodesign-Verordnung (Ökodesign-VO) hin, der ein zentraler Bestandteil des Ansatzes der EU-Kommission für umweltfreundlichere und kreislauforientierte Produkte sei und eine hohe politische Bedeutung habe, „da er an der Schnittstelle von Wirtschaft, Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz und im Besonderen zum Ressourcenschutz angesiedelt ist“. In den Anwendungsbereich der Ökodesign-VO sollen den Angaben zufolge nahezu alle physischen Produkte, einschließlich Bauteile und Zwischenprodukte, fallen.

Der Verordnungsentwurf sehe ferner vor, dass die EU-Kommission produktspezifische Ökodesign Anforderungen zu verschiedenen Ressourcenschutzaspekten, wie beispielsweise zur Haltbarkeit von Produkten oder an den Anteil an Rezyklaten in einem Produkt, stellen darf. Außerdem enthalte der Verordnungsentwurf Regelungen zu einem einzuführenden Digitalen Produktpass und für ein zukünftiges Ökodesign-Label zur Verbraucherinformation über verschiedene Ressourcenschutzaspekte des betroffenen Produktes.

Eine nationale Regulierung zur Kennzeichnung der Lebensdauer oder der Art und Menge der bei der Herstellung verwendeten Materialien lehne die Bundesregierung ab, schreibt der Petitionsausschuss. Nationale Alleingänge im geeinten europäischen Binnenmarkt sind aus Sicht der Regierung nur in sehr begrenzten und begründeten Szenarien sinnvoll. „Im vorliegenden Fall würde eine nationale Regelung zu einer unnötigen Zersplitterung des Binnenmarktes und damit verbundenen Kosten für Unternehmen und letzten Endes auch für Verbraucherinnen und Verbraucher führen.“ Den weiteren legislativen Prozess zur zukünftigen Ökodesign-VO begleite die Bundesregierung gleichwohl eng mit, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Darin wird außerdem auf das im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP geplante „Recht auf Reparatur“ verwiesen. „Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ziel sei es, den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicherzustellen sowie Hersteller zur Bereitstellung von Updates während der üblichen Nutzungszeit zu verpflichten.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility ebenfalls gerne zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×