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Neue Pflicht zur Kennzeichnung von Elektrogeräten

Ein Verordnungsentwurf sieht vor, dass die EU-Kommission produktspezifische Ökodesign Anforderungen zu verschiedenen Ressourcenschutzaspekten, wie beispielsweise zur Haltbarkeit von Produkten oder an den Anteil an Rezyklaten in einem Produkt, stellen darf. Außerdem enthalte der Verordnungsentwurf Regelungen zu einem einzuführenden Digitalen Produktpass und für ein zukünftiges Ökodesign-Label zur Verbraucherinformation über verschiedene Ressourcenschutzaspekte des betroffenen Produktes.

Wie der Bundestag berichtet, unterstützt der Petitionsausschuss mehrheitlich die Forderung, Verbraucher durch mehr Informationen zu Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes in die Lage zu versetzen, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen. In der Sitzung am 30.11.2022 verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach einer verpflichtenden Kennzeichnung von Elektrogeräten hinsichtlich ihrer Lebensdauer und der Art und Menge der bei der Produktion verwendeten Materialien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Material zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Demnach hätten Konsumenten derzeit kaum Möglichkeiten, Elektrogeräte, wie beispielsweise Handys, anhand ihrer zu erwartenden Lebensdauer oder der eingesetzten Materialien zu bewerten, heißt es in der Begründung zu der öffentlichen Petition (ID135072). Hierdurch werde eine Kaufentscheidung auf Basis nachhaltiger Prinzipien erheblich erschwert. Eine transparente Bereitstellung dieser Daten von Seiten der Hersteller würde es Privatpersonen ermöglichen, bewusstere Kaufentscheidungen zu treffen und dadurch für eine nachhaltigere Zukunft zu sorgen, schreibt der Petent.

Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung auf den Entwurf der zukünftigen Ökodesign-Verordnung (Ökodesign-VO) hin, der ein zentraler Bestandteil des Ansatzes der EU-Kommission für umweltfreundlichere und kreislauforientierte Produkte sei und eine hohe politische Bedeutung habe, „da er an der Schnittstelle von Wirtschaft, Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz und im Besonderen zum Ressourcenschutz angesiedelt ist“. In den Anwendungsbereich der Ökodesign-VO sollen den Angaben zufolge nahezu alle physischen Produkte, einschließlich Bauteile und Zwischenprodukte, fallen.

Der Verordnungsentwurf sehe ferner vor, dass die EU-Kommission produktspezifische Ökodesign Anforderungen zu verschiedenen Ressourcenschutzaspekten, wie beispielsweise zur Haltbarkeit von Produkten oder an den Anteil an Rezyklaten in einem Produkt, stellen darf. Außerdem enthalte der Verordnungsentwurf Regelungen zu einem einzuführenden Digitalen Produktpass und für ein zukünftiges Ökodesign-Label zur Verbraucherinformation über verschiedene Ressourcenschutzaspekte des betroffenen Produktes.

Eine nationale Regulierung zur Kennzeichnung der Lebensdauer oder der Art und Menge der bei der Herstellung verwendeten Materialien lehne die Bundesregierung ab, schreibt der Petitionsausschuss. Nationale Alleingänge im geeinten europäischen Binnenmarkt sind aus Sicht der Regierung nur in sehr begrenzten und begründeten Szenarien sinnvoll. „Im vorliegenden Fall würde eine nationale Regelung zu einer unnötigen Zersplitterung des Binnenmarktes und damit verbundenen Kosten für Unternehmen und letzten Endes auch für Verbraucherinnen und Verbraucher führen.“ Den weiteren legislativen Prozess zur zukünftigen Ökodesign-VO begleite die Bundesregierung gleichwohl eng mit, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Darin wird außerdem auf das im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP geplante „Recht auf Reparatur“ verwiesen. „Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ziel sei es, den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicherzustellen sowie Hersteller zur Bereitstellung von Updates während der üblichen Nutzungszeit zu verpflichten.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

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