Am 9.11.2020 ist das neue Batteriegesetz oder auch „Batteriegesetz 2“ (kurz BattG2) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 1.1.2021 in Kraft. Die Neuauflage der deutschen Umsetzung der europäischen Batterierichtlinie 2006/66/EG enthält wichtige Änderungen, die jeder Händler von Elektrogeräten / Elektronikgeräten / elektrischen Produkten mit Batterien und/oder Akkumulatoren kennen sollte. Dabei sind für Hersteller aus dem Ausland ergänzend zu denen für Hersteller mit Sitz in Deutschland zusätzliche Neuerungen relevant.
Die wichtigsten Batteriegesetz-Änderungen 2021 im Kurzüberblick finden Sie hier:
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Da unsere Kurzübersicht allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, bitten wir Sie, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an die take-e-way-Berater zu wenden, welche Sie telefonisch unter 040/750687-0 oder per Mail an beratung@take-e-way.de gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung kontaktieren können.
Zudem möchten wir Ihnen unser ebenfalls kostenfreies Webinar zum Batteriegesetz allgemein und zum neuen BattG2 speziell ans Herz legen.
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