Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Ungarn: Umwelt-Produktgebühr entfällt

In Ungarn besteht eine Registrierungspflicht für Unternehmen ohne Sitz in Ungarn, bei direktem Verkauf von Elektrogeräten, Batterien oder Verpackungen an ungarische Endnutzer.
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Kaufland e-commerce Day

Mit take-e-way zum Kaufland e-commerce Day! Erleben Sie am 11.04.2025 ein Event der Superlative mit über 2.000 Teilnehmern, 100 Ausstellern, 3 Bühnen und 30 inspirierenden Vorträgen. Entdecken Sie neue Chancen, knüpfen Sie wertvolle Kontakte und informieren Sie sich über neue Fallstricke im Bereich Herstellerverantwortung und Product Compliance.
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Slowenien setzt Batteriemeldungen aus

Inverkehrbringer von Batterien müssen sich in Slowenien als Batteriehersteller registrieren.
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Ohne Bevollmächtigten kein Vertrieb in Österreich

Seit dem 01.01.2023 gilt die neue österreichische Verpackungsverordnung. Ohne einen registrierten, bevollmächtigten Vertreter können Sie keine Meldung für 2025 abgeben. Bitte beachten Sie, dass dies zur Folge haben kann, dass die Waren, die Sie an Ihre österreichischen Abnehmer liefern, nicht entpflichtet sind.
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Verpackungsmeldung in Dänemark erforderlich

Ab dem 01.07.2025 gilt in Dänemark die erweiterte Herstellerverantwortung für Hersteller von Verpackungen. Die Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen ist jedoch bereits für das Jahr 2024 notwendig.
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EU-Verpackungsverordnung tritt in Kraft

Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die PPWR voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft.
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Neue Kennzeichnungspflichten in Portugal

Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtung für in Portugal ansässige und auch für nicht-portugiesische Inverkehrbringer gilt. Zudem ist die Verpackungsregistrierung in Portugal auch für ausländische Unternehmen Pflicht.
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Vertriebsverbot durch VerpackG droht

Unternehmen, die ihre Verpackungsmengen nicht bis zum 31.12.2024 im LUCID Verpackungsregister melden und keinen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abschließen, unterliegen einem sofortigen Vertriebsverbot.
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ElektroG und BattDG unter Zeitdruck

Der Erfolg beider Gesetzesvorhaben hängt von der verbleibenden Sitzungszeit und politischem Konsens ab. Eine Verzögerung könnte die Umsetzung europäischer Vorgaben gefährden – mit erheblichen Konsequenzen für Händler, Hersteller und Importeure.
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Frankreich soll Sortierhinweise anpassen

Die Kommission kritisiert, dass Frankreich keine ausreichende Begründung für die Notwendigkeit dieser Vorschriften geliefert hat und dass weniger restriktive Alternativen möglich wären.
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