Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Frankfurt
EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie EU Verpackungsverordnung, Digitaler Produktpass, EU Batterieverordnung, Batteriepass, CE & Konformitätserklärung, WEEE, GPSR, CSRD, CSDDD, EUDR, CBAM, uvm.
Neu: Deep Dive Sessions mit unseren Experten

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Kennzeichnungspflicht für B2B Geräte ab 01.01.2023

Das EU-Recht verlangt eine entsprechende Kennzeichnung aller Geräte, also auch solcher aus dem B2B-Bereich.
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ElektroG Prüfpflicht Update

Alexander Goldberg, Vorstand der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), berichtete auf dem Podiums-Event “Die Zukunft der Produktverantwortung” des VERE e.V., dass das aktuelle Gesetzgebungsvorhaben die weitere Verlängerung der Übergangsfrist bis 01.07.2023 vorsieht. Aktuell gilt die Prüfpflicht weiter ab dem 01.01.2023 (§ 46 Abs. 2 ElektroG3).
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Quartalsgebühr für B2B- und B2C-Registrierungen

Die Einführung einer Quartalsgebühr für Inhaber von B2B- und B2C-Registrierungen ist ein Novum in der achten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) für das Kalenderjahr 2023.
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Der Bevollmächtigte in Österreich wird Pflicht

„Der Bevollmächtigte in Österreich wird Pflicht – unsere get-e-right Austria-Lösung“ ist das Thema am Freitag, dem 18.11.2022, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk. Sie haben die Gelegenheit, persönlich Ihre Fragen zu stellen und mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Hierfür müssen Sie sich nicht vorab anmelden. Nehmen Sie am 18.11.2022 in der Zeit von 10 bis 11 Uhr einfach über folgenden Link teil:
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Registrierung von Boilern und Warmwasserspeichern prüfen

Bitte Überprüfen Sie Ihre Registrierungen und stellen Sie ggf. einen entsprechenden Registrierungsantrag.
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take-e-way auf der Greener Manufacturing Show

Nutzen Sie die Gelegenheit, um Antworten auf Ihre Fragen zu den Themen Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und Product Compliance zu erhalten und vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen GMS-Messetermin mit uns.
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Einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, am Donnerstag, dem 03.11.2022 ab 15 Uhr (MEZ) am kostenlosen Live-Webinar " Einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen – die get-e-right Austria Lösung" teilzunehmen. Die Themen sind: Wer ist verpflichtet, Aufgaben des Bevollmächtigten, die get-e-right Lösung. Am Ende des Webinars haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Sie können das Webinar gerne Ihren Kollegen und Partnern weiterempfehlen.
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Zustimmung für Elektrogesetz Änderung

Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Übergangsfrist für die nach dem ElektroG ab 01.01.2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister um sechs Monate bis zum 01.06.2023 zu verlängern.
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Händler Event am 08.11. im Tipi am Kanzleramt Berlin

Ihr Mehrwert: Referenten von Amazon, Bundesumweltministerium, Stiftung EAR, Verpackungsregister u.v.m. zeigen Ihnen die Zukunft der Produktverantwortung. Die Themen: WEEE, Elektrogesetz, Verpackungsgesetz, Batteriegesetz, Lieferkettengesetz, Digitaler Produktpass, Ökodesignverordnung, Cybersicherheit, Brexit, ProduktsicherheitsVO u.v.m. Ihre Chance: Kontakte knüpfen und mit den Machern der Anforderungen ins Gespräch kommen. Kostenlos für Kunden von take-e-way und trade-e-bility sowie VERE-Mitglieder. Nur noch wenige Plätze verfügbar.
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ElektroG gilt für E-Zigaretten, Tabaksteuerrecht für Liquids

E-Zigaretten benötigen drei Registrierungen: Für den Verdampfer benötigt man eine WEEE- bzw. ElektroG-Registrierung, für den Akku zudem eine Batterie-Registrierung, für die Verpackung eine Verpackungsgesetz-Registrierung und -Lizenzierung. Die Vorschriften des Tabaksteuerrechtes hinsichtlich des Verpackungszwangs, des Beipack- und Kopplungsverbots, sowie der Steuerzeichenverwendung gelten uneingeschränkt auch für Substitute für Tabakwaren (Liquids).
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