Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Frankfurt
EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Elektrogeräte und Batterien: Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen in den USA?

Nicht nur in Europa, sondern auch in den USA benötigen Sie eine Registrierung für den Verkauf von elektronischen Produkten und Batterien. Hersteller unterliegen der Registrierungspflicht, wenn Sie Computer (Desktops, Laptops, Tablets etc.) oder Fernseher und deren Peripheriegeräte (Monitore, Drucker, DVD-Player, Spielekonsolen etc.) verkaufen.
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Achtung: Fragwürdige Anschreiben wegen Elektrogerätegesetz Registrierung im Umlauf

Am 15.06.2021 wurde die take-e-way Beratungsabteilung von einem unserer ausländischen Kunden über ein fragwürdiges E-Mail-Anschreiben mit dem Betreff „Elektrogeräte Registrierung“ informiert, das von einer deutschen Firma mit Sitz in Neuss stammt. Sofern Sie hinsichtlich der Registrierung Ihrer Produkte angeschrieben werden und verunsichert sind, stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung.
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Schadensersatz wegen fehlender Elektrogerätegesetz-Registrierung

Wettbewerber können weitreichende Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz wegen fehlender ElektroG-Registrierung geltend machen. Unternehmen sind daher gut beraten entsprechende Verstöße durch ordnungsgemäße Registrierung zu vermeiden.
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Video: Der Verpackungsgesetz-Bevollmächtigte

Am 3. Juli 2021 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG2) in Deutschland in Kraft. Eine wichtige Änderung ist die neu geschaffene Funktion des Bevollmächtigten, der bestimmten Herstellern viele Pflichten abnehmen kann. In unserem aktuellen Compliance-Talk erklären wir genau, welche Hersteller in Bezug auf welche Pflichten von der neuen Möglichkeit profitieren. Hier können Sie das Video anschauen (Youtube):
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Italien: Übergangsfrist der Umweltkennzeichnungspflicht für alle Verpackungen bis zum 01.01.2022 verlängert

Bei der Überführung des Dekrets Nr. 41 vom 22.03.2021 ("Decreto Sostegni") in ein Gesetz, wurden einige Änderungen beschlossen. Diese Änderungen beinhalten u.a. die Aussetzung der Pflicht zur Umweltkennzeichnung von Verpackungen sowie die Möglichkeit, bereits in Verkehr gebrachte Produkte ohne die neuen Umweltkennzeichnungsanforderungen zu vertreiben, bis die Bestände aufgebraucht sind.
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Ausschuss bringt Lieferkettengesetz auf den Weg

Wie der Bundestag berichtet, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 09.06.2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz in geänderter Fassung zugestimmt. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten und ein Jahr später für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten. Die Deutsche Umwelthilfe fordert zudem, dass die eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie kleineren Unternehmen in bestimmten Risikosektoren gelten.
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Verpackungsgesetz: Benötigen Sie einen Bevollmächtigten?

Sofern Sie keine Niederlassung in Deutschland haben, können Sie fast alle Verpflichtungen auf einen Bevollmächtigten übertragen. Wenn Sie Interesse an dieser Dienstleistung haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen die notwendigen Informationen, Antragsformulare und unseren entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag zur Verfügung stellen können.
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Verpackungsgesetz: ab 03.07.2021 mehr Vollzugsdruck durch Verpflichtung der Online-Marktplätze zu erwarten

Das novellierte Verpackungsgesetz tritt zum 03.07.2021 in Kraft. Wichtiger Inhalt der Gesetzesnovelle: Online-Marktplätze sowie Fulfilment-Dienstleister müssen künftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten. Sofern Sie vom Verpackungsgesetz betroffen sind und Ihre damit verbundenen Verpflichtungen noch nicht erfüllen, sollten Sie spätestens jetzt aktiv werden.
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Verpackungsgesetz Änderungen ab 03.07.2021

Am 01.01.2019 ist in Deutschland das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Bereits jetzt, etwa 2 Jahre später, hat der Gesetzgeber für Sie relevante Änderungen in das VerpackG eingebracht, die schrittweise unter Berücksichtigung von Übergangsfristen zum 03.07.2021 bis hin zum 01.01.2029 in Kraft treten.
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Stichting OPEN lässt Meldung von an Händler verkaufte Mengen zunächst für 2021 zu

Am 01.03.2021 informierten wir Sie darüber, dass der neue Herstellerverbund Stichting OPEN nicht-niederländischen Herstellern keine Möglichkeit bietet, die WEEE-Mengenmeldung für ihre niederländischen Wiederverkäufer zu übernehmen. Aufgrund des Drucks von mehreren Seiten hat OPEN nun eine Stellungnahme veröffentlicht.
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