Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Frankfurt
EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie EU Verpackungsverordnung, Digitaler Produktpass, EU Batterieverordnung, Batteriepass, CE & Konformitätserklärung, WEEE, GPSR, CSRD, CSDDD, EUDR, CBAM, uvm.
Neu: Deep Dive Sessions mit unseren Experten

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

VerpackG-Verstoß – Modeboutiquen im Fokus des Verpackungsregisters

Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen von Textilien, Schuhen, Lederwaren wie z. B. (Damen)-Oberbekleidung (DOB) und Accessoires wie Handschuhe, Taschen und Modeschmuck fallen überwiegend bei privaten Endverbrauchern an. Entsprechend sind sie nach dem Verpackungsgesetz regelmäßig systembeteiligungspflichtig. Mehrere gesellschaftsrechtlich verbundene Modeboutiquen einer ausländischen Modemarke mit eigenem Direktvertrieb (Online-Shop) und Sitz in Deutschland sind ihrer Produktverantwortung für Verpackungen nicht nachgekommen und haben über Jahre gegen ihre verpackungsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die zuständigen Landesvollzugsbehörden darüber informiert, dass konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Mögliche Folgen solcher Ordnungswidrigkeiten sind u. a. die Ahndung durch Bußgelder einschließlich der Gewinnabschöpfung sowie die Überwachung der Pflicht zur nachträglichen Systembeteiligung für zurückliegende Zeiträume.
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Zwischeninformationen zum Brexit und Ihrer UK Registrierung

Wie Sie wissen, wird Großbritannien die EU zum 31. Dezember 2020 verlassen. Allerdings wurden die EU-Richtlinien zur Herstellerverantwortung für Elektrogeräte, Verpackungen und Batterien in britisches Recht übernommen, so dass das Vereinigte Königreich trotz Brexit auf absehbare Zeit noch immer im Einklang mit diesen Richtlinien arbeiten wird. Sollten Sie keine gültige Registrierung haben, aber bereits in das Vereinigte Königreich verkaufen, müssen Sie sich innerhalb von 28 Tagen ab dem Datum registrieren lassen, ab dem die Inverkehrbringung erfolgt ist. Auf dem Weg zur erfolgreichen Registrierung stehen wir Ihnen natürlich gern zur Seite.
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Das ändert sich 2021 in ElektroG, BattG und VerpackG

Kurz vor dem Jahreswechsel möchten wir Sie gerne kurz und kompakt auf den neuesten Stand bringen, welche Änderungen 2021 in Elektrogesetz, Batteriegesetz und Verpackungsgesetz bevorstehen. Hierfür haben wir ein neues kostenloses Webinar in unser Schulungsprogramm aufgenommen, das ab morgen (25.11.2020) vier Mal, jeweils am Mittwoch von 14 bis 15 Uhr, stattfindet. Der letzte Termin ist der 16.12.2020.
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Neues Batteriegesetz ab 1.1.2021: Die wichtigen Neuerungen auf einen Blick

Am 9.11.2020 ist das neue Batteriegesetz oder auch „Batteriegesetz 2“ (kurz BattG2) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 1.1.2021 in Kraft. Die Neuauflage der deutschen Umsetzung der europäischen Batterierichtlinie 2006/66/EG enthält wichtige Änderungen, die jeder Händler von Elektrogeräten / Elektronikgeräten / elektrischen Produkten mit Batterien und/oder Akkumulatoren kennen sollte. Dabei sind für Hersteller aus dem Ausland ergänzend zu denen für Hersteller mit Sitz in Deutschland zusätzliche Neuerungen relevant. Hier finden Sie die wichtigsten Batteriegesetz-Änderungen 2021 im Kurzüberblick.
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Batteriegesetz Kompaktschulung: die wichtigen Neuerungen des BattG2 im Webinar

Das Batteriegesetz ist beim Verkauf von Elektrogeräten heutzutage immer ein Thema, da moderne Akkutechnologien die Unabhängigkeit der Geräte von der Steckdose ermöglichen und der Verbraucher zunehmend mobile Geräte nachfragt. Entsprechend ist auch das Recycling der Batterien und Akkumulatoren ein wichtiges Thema. Dieses kostenlose Webinar findet jeden Dienstag von 14.00 bis 15.00 Uhr statt. Es gibt Ihnen eine Einführung in das Batteriegesetz und zeigt Handlungsempfehlungen auf. Zudem erfahren Sie alles, was Sie zum neuen Batteriegesetz (BattG2) wissen müssen, welches am 1.1.2021 in Kraft tritt.
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Verpackungsgesetz: Onlinemarktplätze sollen Verkäufer überprüfen

Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, Betreiberinnen und Betreiber von Onlinemarkplätzen zu verpflichten, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen sicherzustellen. "Auch digitale Marktplätze können mehr für den Umweltschutz tun. Wir empfehlen daher, dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben. Dies sollte gesetzlich festgeschrieben werden", so UBA-Präsident Dirk Messner, laut einer Pressemitteilung des UBA vom 18.11.2020.
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Elektrogesetz: Kompaktschulung mit Update zu Abfallrahmenrichtlinie und ElektroG3

take-e-way bietet jeden Dienstag von 10 bis 11 Uhr mit der WEEE/ElektroG-Kompaktschulung ein Webinar an, das eine generelle Einführung in das Elektrogesetz gibt und Handlungsempfehlungen aufzeigt. Dieses wöchentliche Grundlagen-Webinar wurde im November 2020 aus aktuellem Anlass grundlegend überarbeitet: 1) Durch den Referentenentwurf für das ElektroG3 gibt es einiges schon jetzt neu zu beachten und ggf. für die nahe Zukunft vorzubereiten. 2) Das im Oktober 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL hat direkte Auswirkungen auf das aktuell gültige Elektrogesetz. Auf diese Neuerungen wird ab sofort in der Kompaktschulung Bezug genommen. Die Teilnahme lohnt sich, wenn Sie mit Elektronikgeräten handeln.
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Europaweites Verbot von Einwegplastikprodukten voraussichtlich ab 03.07.2021

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 einer Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte nach Maßgabe kleiner sprachlicher Änderungen zugestimmt. Ziel der Verordnung ist es, die Ressource "Kunststoff" besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen. Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung Vorschriften der Einwegkunststoffrichtlinie der Europäischen Union eins zu eins um. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen das Verbot stellen nach der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Verkündung der Verordnung soll nach den Plänen der Bundesregierung bis Ende dieses Jahres erfolgen. Die Regelungen würden dann am 3. Juli 2021 europaweit einheitlich in Kraft treten.
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Brexit – Achtung: Bis 31.12.2020 Vorbereitungen treffen!

Am 31. Januar 2020 haben die Briten die Europäische Union verlassen. In der Übergangsphase wird das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin Teil des Europäischen Binnenmarkts sein. Noch ist unklar, ob es bis zum Ende der Übergangsphase gelingt, dauerhaft die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien zu regeln. Klar ist bereits jetzt: Die Unternehmen müssen sich auf Veränderungen einstellen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bietet auf seiner Webseite das Tool „Brexit-Check“ an, mit dem Sie prüfen können, ob Ihr Unternehmen die Folgen des Brexit berücksichtigt hat. take-e-way und trade-e-bility helfen Ihnen bei Produktnormen und Compliance.
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Produkte günstig fit machen für die Markt­überwachungs­ver­ord­nung

Wir wissen aus vielen Gesprächen mit einem Großteil unserer Kunden, dass die Befürchtungen groß sind, all die Anforderungen der neuen Markt­überwachungs­ver­ord­nung nicht mehr erfüllen zu können. Daher haben wir mit „trade-e-bility“ pragmatische Lösungen fernab dem hohen Preisniveau großer Prüfinstitute entwickelt, die wir am 17.11.2020 in unserem kostenlosen Webinar „Produkte günstig marktfähig machen mit dem risikoorientierten Ansatz – wie trade-e-bility Sie einfach fit macht für die Markt­überwachungs­ver­ord­nung“ vorstellen möchten.
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Lösungen & Kontakt
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