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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Globale Lieferketten: EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen gesetzlich verankern

Sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene nehmen die Bestrebungen der Gesetzgeber zu, nicht nur die Marktüberwachung zu intensivieren sondern die Wirtschaftsakteure neben der Verantwortung für ihre Produkte auch hinsichtlich der Verantwortung für die Produktionswege (Lieferketten) in die Pflicht zu nehmen. Um Sie rechtzeitig auf Markt­überwachungs­ver­ord­nung und „Lieferkettengesetz“ (Sorgfaltspflichtengesetz) vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem kostenlosen Webinar „Von der Produktion in den Online-Shop – risikoorientierte Lieferketten-Compliance im Non-Food-Handel“ am 20.10.2020.
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Batteriehersteller sollen sich ab dem 1.1.2021 bei der Stiftung EAR registrieren

Hersteller von Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien sollen sich ab dem 1. Januar 2021 bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Batteriehersteller, die bereits beim Umweltbundesamt korrekt angezeigt sind, haben für ihre Registrierung der der Stiftung EAR eine einjährige Übergangsfrist, die am 31.12.2021 ausläuft. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre beim Umweltbundesamt angezeigten Daten noch korrekt sind. Auch neue Hersteller, die ab 1.1.2021 eine Registrierung benötigen, sollten sich unbedingt vorher noch beim Umweltbundesamt anmelden.
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Wann fallen E-Scooter unter das ElektroG?

E-Scooter fallen meistens unter das Elektrogesetz. Entscheidend dafür ist, dass der E-Scooter keinen Sitz hat bzw. über zwei Räder verfügt. Scooter mit Sitz oder anderer Räderzahl fallen nicht unter das ElektroG. Mehr Infos dazu gibt es auf der Webseite der EAR.
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Mit take-e-way Rabattcode zum Amazon Seller Day am 8.10.20 in Leipzig

Am 8.10.2020 findet der Amazon Seller Day des Händlerbunds in Leipzig statt, auf dem take-e-way einen spannenden Speaker Slot zum Thema Produkt-Compliance im Onlineshop hat. Sparen Sie Geld mit dem take-e-way Rabattcode bei der Buchung Ihres Händlertickets!
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take-e-way steigert erneut Rücknahme und Verwertung von Altgeräten

take-e-ways Vertreiberrücknahmesystem take-e-back verzeichnete einen weiteren Mengenzuwachs. Hier steuert take-e-way mittlerweile zirka 10 Prozent zur bundesweiten Gesamtrücknahmemenge bei.
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Niederlande: Beschlussentwurf zur neuen WEEE-Vereinbarung

Am 17.09.2020 veröffentlichte das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft einen Beschlussentwurf zur neuen WEEE-Vereinbarung als vorläufige Antwort auf einen Antrag des Herstellerverbands Stiftung OPEN. Wir möchten Sie über diesen Entwurf informieren, da bei Inkrafttreten des Beschlusses ab 01.01.2021 Neuerungen auf die in den Niederlanden registrierten Hersteller und Importeure zukommen werden.
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ElektroG 3 Entwurf liegt vor: take-e-way bietet Lösungen, VERE bereitet Stellungnahme vor

Die Rücknahmepflicht für Vertreiber der Geräte im Handel soll ausgeweitet werden. Der Entwurf bezieht auch Vertreiber von Lebensmitteln mit ein, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen (z.B. Supermärkte). Auch die Onlinehändler sollen stärker in die Rücknahme von Altgeräten eingebunden werden.
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Batteriegesetz 2 verabschiedet

Damit einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung sichergestellt werden, soll die Aufgabe der Registrierung der Hersteller und der Genehmigung der Rücknahmesysteme durch die Stiftung EAR künftig gebündelt wahrgenommen werden.
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Online-Marktplatz fordert REACh-Erklärung: trade-e-bility bietet Lösungen an

Um die REACh-Erklärung zu validieren, hilft trade-e-bility Ihnen bei der Dokumentenprüfung. Die Erklärung muss unbedingt richtig sein, da sonst Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche durch die Abnehmer drohen und die Ware nicht wie geplant abverkauft werden kann.
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Markt­überwachungs­ver­ord­nung: Online-Märkte nehmen Verkäufer in die Pflicht

Die lange Liste an Vorschriften macht deutlich, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, das Thema Markt­überwachungs­ver­ord­nung in Angriff zu nehmen. Sorgen müssen Sie sich jedoch nicht machen. Denn wir haben für Sie vorgesorgt und in den letzten Jahren wirtschaftliche Lösungen entwickelt, die Ihnen ab sofort zur Verfügung stehen, um das Schreckgespenst Markt­überwachungs­ver­ord­nung zu lösen.
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Lösungen & Kontakt
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