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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

ElektroG 3 Entwurf liegt vor: take-e-way bietet Lösungen, VERE bereitet Stellungnahme vor

Die Rücknahmepflicht für Vertreiber der Geräte im Handel soll ausgeweitet werden. Der Entwurf bezieht auch Vertreiber von Lebensmitteln mit ein, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen (z.B. Supermärkte). Auch die Onlinehändler sollen stärker in die Rücknahme von Altgeräten eingebunden werden.
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Batteriegesetz 2 verabschiedet

Damit einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung sichergestellt werden, soll die Aufgabe der Registrierung der Hersteller und der Genehmigung der Rücknahmesysteme durch die Stiftung EAR künftig gebündelt wahrgenommen werden.
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Online-Marktplatz fordert REACh-Erklärung: trade-e-bility bietet Lösungen an

Um die REACh-Erklärung zu validieren, hilft trade-e-bility Ihnen bei der Dokumentenprüfung. Die Erklärung muss unbedingt richtig sein, da sonst Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche durch die Abnehmer drohen und die Ware nicht wie geplant abverkauft werden kann.
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Markt­überwachungs­ver­ord­nung: Online-Märkte nehmen Verkäufer in die Pflicht

Die lange Liste an Vorschriften macht deutlich, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, das Thema Markt­überwachungs­ver­ord­nung in Angriff zu nehmen. Sorgen müssen Sie sich jedoch nicht machen. Denn wir haben für Sie vorgesorgt und in den letzten Jahren wirtschaftliche Lösungen entwickelt, die Ihnen ab sofort zur Verfügung stehen, um das Schreckgespenst Markt­überwachungs­ver­ord­nung zu lösen.
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TMK ist jetzt trade-e-bility

Die TMK Retail Service & Consulting GmbH hat ab dem 1. September 2020 einen neuen Firmennamen: trade-e-bility GmbH. Zudem wurde das Leistungsportfolio im Zuge der Neuausrichtung um sieben neue Dienstleistungen erweitert.
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Jetzt REACh beachten: Umweltbundesamt und EU erhöhen Vollzugsdruck

Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten innerhalb der gesetzlichen Frist von 45 Tagen informieren. Europäische Überwachungsbehörden bemängeln die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. Die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern nun die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen. Um die Einhaltung der Frist gewährleisten zu können, ist eine Vorbereitung ratsam.
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Koordinierte Maßnahmen zur Produktsicherheit durch EU-Behörden nehmen zu

Wie der Umweltruf/Europaticker berichtet, stieg die Anzahl der Folgemaßnahmen von Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem wie Rückrufaktionen oder die Vernichtung von Produkten gegenüber dem Vorjahr um 10 Prozent auf 4.477. Darüber hinaus arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten verstärkt an der Prüfung von Produkten. Die Kommission wird das Instrumentarium des Schnellwarnsystems weiter modernisieren, um die Verbraucher dazu anzuhalten, die Warnmeldungsdatenbank abzufragen und sichere Kaufentscheidungen zu treffen. Die trade-e-bility GmbH steht für Ihre Fragen zum Thema Produktsicherheit gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.
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WEEE Belgien: Neue Geräteliste

Unser belgisches WEEE-Rücknahmesystem hat eine erneuerte, ab Juli 2020 gültige Geräteliste veröffentlicht. Die wesentliche Veränderung besteht in der inhaltlichen Erweiterung der Produktliste, welche nun einige zusätzliche Geräte einschließt, die bislang noch nicht in den Geltungsbereich der belgischen WEEE-Gesetzgebung fielen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Produkte betroffen sind.
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take-e-way Seminare und Webinare 2020 – Jetzt anmelden!

Nach der Corona-bedingten Unterbrechung haben take-e-way und die trade-e-bility GmbH für Sie ein neues umfassendes Seminar-Programm für 2020 entwickelt, das wir in den kommenden Monaten sukzessive erweitern werden.
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E-Zigaretten: Liquids rechtssicher vermarkten!

Der Inverkehrbringer von E-Zigaretten hat immer darauf zu achten, dass sämtliche Inhaltsstoffe bekannt und deklariert sind. Die deutschen Landesuntersuchungsämter führen hier stichprobenweise Überprüfungen durch. Empfehlung: Nicht nur die Hardware der E-Zigarette ist rechtssicher zu vermarkten, sondern gerade auch auf die Liquids muss besonders geachtet werden.
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